Mietwagengenehmigung Übertragung
    99084010038000

    Übertragung der Mietwagengenehmigung beantragen

    Sie wollen die Genehmigung für Ihr Mietwagengewerbe von einer anderen Unternehmerin oder von einem anderen Unternehmer auf sich selbst übertragen? Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

    Beschreibung

    Für die Übertragung der Genehmigung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit Mietwagen müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.

    Online-Dienst

    Taxi- und Mietwagengenehmigung

    ID: L100039_336883966

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 13.01.2026
    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Führerscheinstelle (Ordnungsamt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle über: https://termine-reservieren.de/termine/koblenz/select2?md=7

    Adresse

    Hausanschrift

    Blücherstraße 40
    56073 Koblenz

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 201551
    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr    8:00 -12:00 Uhr Mi                       8:00 -12:30 Uhr                         13:30 - 16:30 Uhr Derzeit nur mit Termin/ Führerescheinstelle ! Aufgrund des hohen Anrufaufkommens wird aus organisatorischen Gründen auch um Kontaktaufnahme per Mail und Hinterlassen einer Rückrufnummer zur Terminvergabe unter fahrerlaubnisbehoerde@stadt.koblenz.de gebeten.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Zahlungsmittel:

    Eventuell anfallende Gebühren können entweder in bar, mit EC-Karte (mit PIN) oder mit Kreditkarte direkt beim Sachbearbeiter gezahlt werden.

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2019
    Technisch geändert am 13.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Es liegt ein abgeschlossener Vertrag zwischen der abgebenden und der annehmenden Vertragspartei, aus dem der Willen zur Übertragung hervorgeht.
    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
    • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch. 
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Übertragung der Mietwagengenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach: 

    • der Anzahl der Fahrzeuge und
    • der Laufzeit der Genehmigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2023
    Technisch geändert am 11.08.2023

    Stichwörter

    Mietwagen, Personenbeförderung, Mietwagengenehmigung, Gelegenheitsverkehr, Genehmigung zum Mietwagenverkehr, Omnibusverkehr, Übertragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020