Stadt Koblenz - Führerscheinstelle (Ordnungsamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle über: https://termine-reservieren.de/termine/koblenz/select2?md=7
Adresse
Postanschrift
Blücherstraße 40
56073 Koblenz
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8:00 -12:00 Uhr Mi 8:00 -12:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr Derzeit nur mit Terminvereinbarung! Aufgrund des hohen Anrufaufkommens wird aus organisatorischen Gründen auch um Kontaktaufnahme per Mail und Hinterlassen einer Rückrufnummer zur Terminvergabe unter fahrerlaubnisbehoerde@stadt.koblenz.de gebeten.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 261 129-4404
Fax: +49 261 129-4405
Internet
Zuständigkeit für
Koblenz
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Führerschein Umschreibung ausländischer Führerschein
- Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Mietwagengenehmigung beantragen
- Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Taxigenehmigung Erteilung
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
Weitere Informationen
Zahlungsmittel:
Eventuell anfallende Gebühren können entweder in bar, mit EC-Karte (mit PIN) oder mit Kreditkarte direkt beim Sachbearbeiter gezahlt werden.