Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Beschreibung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Hinweise für Worms: Pflegekinderdienst: Einleitung, Betreuung und Begleitung von Pflegeverhältnissen
Sobald ein Pflegeverhältnis eingerichtet werden soll, wird der Pflegekinderdienst aktiv. Wir beraten alle Beteiligten und suchen eine passende Pflegefamilie für das betroffene Kind. Wir begleiten die Pflegeverhältnisse in regelmäßigen Hilfeplangesprächen und durch individuelle Beratung.
Sobald ein Pflegeverhältnis eingerichtet werden soll, wird der Pflegekinderdienst aktiv. Wir beraten alle Beteiligten und suchen eine passende Pflegefamilie für das betroffene Kind. Wir begleiten die Pflegeverhältnisse in regelmäßigen Hilfeplangesprächen und durch individuelle Beratung.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen
Beschreibung
Jugendamt der Stadt Worms
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung  
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Internet
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023
Stichwörter
Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind
Metainformation
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