Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung
Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Beschreibung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 2.1 - Jugendamt
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jochen Flechtner
Herr Peter Podehl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-515
Fax: 02641 975-7515
E-Mail: Peter.Podehl@kreis-ahrweiler.de
Internet
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.05.2023
Stichwörter
Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind