Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Beschreibung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 2.1 - Jugendamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Peter Podehl
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7515
E-Mail: Peter.Podehl@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-515
Herr Jochen Flechtner
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-266
E-Mail: Jochen.Flechtner@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7266
Internet
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023
Stichwörter
Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind