Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine

    Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen

    Wenn Sie als Schießsportverein bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Beschreibung

    Verfügt Ihr Schießsportverein bereits über eine Waffenbesitzkarte und wollen Sie zusätzlich zu den dort eingetragenen Waffen für den Verein weitere erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

    Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

    Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

    Online-Dienst

    eWaffe Waffenrechtliche Erlaubnisse

    ID: L100039_281052578

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2024

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Waffenbehörden

    Zuständigkeit

    Waffenbehörden

    Ansprechpartner

    Stadt Pirmasens - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Adam-Müller-Straße 69

    66954 Pirmasens

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 8:00 - 12:00 Di:   8:00 - 12:00 Mi:  8:00 - 12:00 Do:  8:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Fr:  8:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@pirmasens.de

    Telefon Festnetz: 06331 84-2308

    Fax: 06331 84-2501

    Version

    Technisch erstellt am 10.07.2020

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadt Pirmasens - Allgemeine Ordnungsaufgaben, Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adam-Müller-Straße 69

    66954 Pirmasens

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 8:00 - 12:00
    Di:   8:00 - 12:00
    Mi:  8:00 - 12:00
    Do:  8:00 - 12:00, 14:00 - 18:00
    Fr:  8:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@pirmasens.de

    Telefon Festnetz: 06331 84-2308

    Fax: 06331 84-2501

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

    Voraussetzungen

    Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport, Rheinland-Pfalz am 02.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2023

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Erwerb Waffen Verein, Erlaubnis Eintrag WBK, Voreintrag WBK Verein, Erlaubnis Erwerb Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020