Trinkwassergebühr Festsetzung

    Trinkwassergebühr

    Bei Fragen zur Trinkwasserversorgung können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

    Beschreibung

    Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

    An den Kosten für den Neuanschluss werden Sie als Abnehmer einmalig beteiligt.rsorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

    Online-Dienst

    OZG_SchmutzwassergebuehrG - Absetzungsantrag Gartenbewässerung

    ID: L100039_301680290

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2024

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Zuständigkeit

    Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Trier-Land - Betrieb Wasserwerk - 6.4

    Adresse

    Postanschrift

    Bischofstraße 7

    54311 Trierweiler

    Öffnungszeiten

    montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und mittwochs auch von 14.00 - 15.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@trier-land.de

    Telefon Festnetz: 0651 9798-0

    Fax: 0651 9798-5555

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2024

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie beim jeweiligen Wasserversorger erfragen. Häufig haben diese auf ihrer Homepage entsprechende Hinweise veröffentlicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten können Sie beim Wasserversorger erfragen.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 21.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2023

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Wasserabgaben, Trinkwasser, Trinkwasseranschluss, Wassergebühr, Betriebswasser, Wasserverbrauch, Wasserversorgung, Wasserkosten, Wasserbedarf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020