Trinkwassergebühr
Bei Fragen zur Trinkwasserversorgung können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Beschreibung
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss werden Sie als Abnehmer einmalig beteiligt.rsorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
Online-Dienst
OZG_SchmutzwassergebuehrG - Absetzungsantrag Gartenbewässerung
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Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Trier-Land - Betrieb Wasserwerk - 6.4
Adresse
Postanschrift
Bischofstraße 7
54311 Trierweiler
Öffnungszeiten
montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und mittwochs auch von 14.00 - 15.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sascha Zimmermann (Wassermeister)
Herr Robert Bastiaanse (stellvertretender Wassermeister Standort Speicher)
Besucheranschrift
Fax: 0651 9798-5555
Telefon Festnetz: 06562 965410
E-Mail: r.bastiaanse@lager-speicher.de
Herr Alexander Endres (Außendienst)
Herr Tobias Gerharz (Außendienst Speicher)
Herr Thomas Marbach (Außendienst)
Herr Manuel Osweiler (Außendienst)
Herr Eike Ries (Außendienst)
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie beim jeweiligen Wasserversorger erfragen. Häufig haben diese auf ihrer Homepage entsprechende Hinweise veröffentlicht.
Rechtsgrundlage(n)
Satzungen der Gemeinden
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten können Sie beim Wasserversorger erfragen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 21.07.2023
Stichwörter
Trinkwasseranschluss, Trinkwasser, Betriebswasser, Wasserversorgung, Wasserabgaben, Wasserverbrauch, Wassergebühr, Wasserbedarf, Wasserkosten