Ausländerjugendfalknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein

    Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie als jugendlicher Ausländer in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjugendfalknerjagdschein mit sich führen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen  Falknerjagdschein und Jagdschein. Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, kann Ihnen nur ein Ausländerjugendfalknerjagdschein und Ausländerjugendjagdschein erteilt werden. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falkner- und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Jahresjagdscheine für Ausländer beantragen.

    Online-Dienst

    Beantragung eines Jagdscheines

    ID: L100039_270001500

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2023 (von: Antoni, Marius)

    Technisch geändert am 20.02.2024 (von: Antoni, Marius)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Zuständigkeit

    Die Jahresjagdscheine für Ausländer beantragen Sie bei der unteren Jagdbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Beizjagd überwiegend ausüben möchten.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südwestpfalz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 22 65

    66930 Pirmasens

    Hausanschrift

    Unterer Sommerwaldweg 40-42

    66953 Pirmasens

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Fax: +49 6331 809-108

    Telefon Festnetz: +49 6331 809-0

    E-Mail: kv@lksuedwestpfalz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Jagdschein des Heimatlandes
    • Falknerjagdschein des Heimatlandes
    • gegebenenfalls Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls. ergänzenden Unterlagen
    • gegebenenfalls Zeugnis der Falknerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
    • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • Besitz gültiger Jagdscheine Ihres Heimatlandes
    • im Ausland abgelegte Falkner- und Jägerprüfung, die mit der deutschen Falkner- und Jägerprüfung vergleichbar sind
    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bestandene Falknerprüfung
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.

    Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 28.06.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Falknerei, Jagdlizenz, Jagdkarte, Jagdwesen, Beize, Jägerei, Jagdschein, Jagen, Jagderlaubnis, Jägerschein, Jagd, Jäger, Beizjagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdpatent

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)