Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
Wenn die Gültigkeit Ihres Jahresfalknerjagdscheins für Ausländerabläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein.
Sind Sie bereits in Besitz dieser Jagdscheine als Jahresjagdscheine, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Online-Dienst
Beantragung eines Jagdscheins Online-Antrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Zuständigkeit
Die Verlängerung beantragen Sie bei der Behörde, die Ihnen die Jagdscheine erteilt hat.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.05.51.01.01 Kreisordnungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Markus Sternberger (komm. Fachbereichsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327875110
Daniela Kauer
Internet
erforderliche Unterlagen
- deutscher Jagdschein
- deutscher Falknerjagdschein
- Jagdschein des Heimatlandes
- Falknerjagdschein des Heimatlandes
- gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Falknerjagdschein
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
Fristen
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Kosten
Die Gebührenhöhe hängt von der Gültigkeitsdauer ab. Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.: Verwaltungsgebühr ab 17.00 EUR bis 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.11.2022
Stichwörter
Jagderlaubnis, Beize, Jäger, Verlängerung, Jagd, Falknerei, Jagdpatent, Jagen, Jägerschein, Jagdkarte, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Beizjagd, Jagdlizenz, Jagdschein, Jägerei