Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.
Online-Dienst
Jägerprüfung Zulassung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 32 - 4. Ordnungsangelegenheiten, untere Abfallbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Corinna Blüm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02631 803-643
Fax: 02631 80393-643
E-Mail: corinna.bluem@kreis-neuwied.de
Herr Jörg Braasch
Hausanschrift
E-Mail: joerg.braasch@kreis-neuwied.de
Telefon Festnetz: 02631 803-248
Fax: 02631 80393-248
Herr Joachim Frings
Hausanschrift
E-Mail: joachim.frings@kreis-neuwied.de
Telefon Festnetz: 02631 803-248
Fax: 02631 80393-248
Internet
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Hinweise für Neuwied: Spezielle Hinweise für Kreis Neuwied
Die Zulassung zur Jägerprüfung kann bei der Kreisverwaltung Neuwied online beantragt werden:
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Die Zulassung zur Jägerprüfung kann bei der Kreisverwaltung Neuwied online beantragt werden:
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jagen, Jagdpatent, Jäger, Jagdschein, Jägerei, Jagdlizenz, Jägerprüfung, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerschein, Jagdkarte, Jagdwesen, Jagderlaubnis, Jagd