Meldung über Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung von Produkten aus fremden Erzeugnissen Entgegennahme

    Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

    Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernommen haben, sind Sie zur Angabe der Lieferbetriebe und der übernommenen Produkte in Form des Lieferantenverzeichnisses verpflichtet.

    Beschreibung

    Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb zur Weinerzeugung oder zur Abgabe übernommen haben, müssen Sie ein Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung abgeben. Sie sind verpflichtet alle Zugänge und Zukäufe zu melden.

    Es handelt sich um eine reine Meldung. Sie erhalten anschließend keinen Bescheid von der Behörde.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Weinbau

    ID: L100039_251638527

    Beschreibung

    Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, weinbaurechtliche Meldungen und Anträge, digital zu erstellen, verwalten und an die zuständige(n) Weinbehörde(n) online zu übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Zuständigkeit

    Das Lieferantenverzeichnis und die Meldungen müssen Sie bei den Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten bei den Stadtverwaltungen oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz einreichen.

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1851

    55508 Bad Kreuznach

    Hausanschrift

    Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7

    55543 Bad Kreuznach

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Bad Kreuznach

    Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

    Öffnungszeiten

    Montag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Dienstag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Mittwoch 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 671 793-0

    Fax: +49 671 793199

    E-Mail: info@lwk-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie haben (beispielsweise als Kellerei oder Handelsunternehmen) Weinerzeugnisse wie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein zur Weinerzeugung oder unveränderten Abgabe von einem Lieferanten (beispielsweise Weinbauerei, Winzerei) übernommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Meldung des Lieferantenverzeichnisses: Art. 34 der Delegierte VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1)
    Art. 22 der Durchführungs -VO (EU) 2018/274 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 60) §§ 9a und 33 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I. S. 66)
    § 29 Wein-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl. I. S. 1624)
    §§ 74 bis 75 Agrarstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886)

    Verfahrensablauf

    Sie können das Lieferantenverzeichnis online melden.

    • Melden Sie sich beim OnlineDienst Weinbau mit Ihren Zugangsdaten an und rufen Sie das Lieferantenverzeichnis auf.
    • Das Programm leitet Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
    • Füllen Sie die Eingabefelder online aus.
    • Am Ende der Eingabemasken können Sie das Formular direkt online an die zuständige Stelle senden.

    Alternativ können Sie die Meldung per Post, Fax, oder E-Mail einreichen.

    • Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
    • Sie füllen das Formular aus und reichen es dort per Post oder per Fax fristgerecht ein.

    Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail an die zuständige Stelle senden.

    In Rheinland-Pfalz reichen Sie Ihr Lieferantenverzeichnis zusammen mit der Weinerzeugungsmeldung und der Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung ein.

    • Sie können das Formular von der Homepage der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz herunterladen.
    • Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per Post oder Fax an Ihre zuständige Stelle.
    • Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail senden.

    Fristen

    Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres einreichen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Stichwörter

    Winzerei, Weingut, Übernommene Produkte Weinherstellung, Weinbau, Kellerei, Händler mit Weinerzeugnissen, Übernahme von Weinerzeugnissen, Annahme von Weinerzeugnissen, Weinhändler, Weinanbau, Winzer, Meldung Verwertung, Winzerin, Herstellung von Weinprodukten, Meldung Verwendung, Abgabemeldung aus Zukäufen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de