Bergbau Anzeige zur Aufnahme eines Betriebes Entgegennahme

    Aufnahme eines Bergbaubetriebs anzeigen

    Wenn Ihr Unternehmen einen Bergbaubetrieb aufnimmt und mit dem Aufsuchen, Fördern und Aufbereiten von bestimmten Bodenschätze beginnen will, müssen Sie dies vorab der zuständigen Bergbehörde melden.

    Beschreibung

    Die Aufnahme eines Bergbaubetriebs müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Reichen Sie die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden.

    Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn Sie stattdessen einen Betriebsplan einreichen.

    Online-Dienst

    BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden

    ID: L100039_248781487

    Beschreibung

    BergPass ermöglicht Ihnen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz online abzuwickeln.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Sonstiges (3061100)

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 22.11.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Kurmainz-Kaserne

    Bus: 67


    Kurmainz-Kaserne

    Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Bastiné, Anke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte

    Beschreibung

    Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie Bodenschätze abbauen wollen und Sie für Ihr Vorhaben keinen Betriebsplan vorlegen müssen, müssen Sie Ihrer Anzeige einen Abbauplan beifügen, der alle wesentlichen Einzelheiten enthält, insbesondere

    • die Bezeichnung der Bodenschätze, die Sie gewinnen möchten,
    • eine Karte in geeignetem Maßstab mit genauer Eintragung des Feldes, in dem die Bodenschätze gewonnen werden sollen,
    • Angabe zur Art des Betriebs, zum Beispiel eine Bohranlage
    • Angaben über das beabsichtigte Arbeitsprogramm, die vorgesehenen Einrichtungen unter und über Tage und über den Zeitplan,
      • Angaben über Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche während des Abbaus und über entsprechende Vorsorgemaßnahmen für die Zeit nach Einstellung des Betriebes.
    • eine Angabe zum Tag des Beginns der Errichtung des Betriebes

    Voraussetzungen

    • Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
    • Außerdem muss das Projekt von geringer Gefährlichkeit und Bedeutung sein, sodass der Schutz Beschäftigter und Dritter und das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche auch ohne Betriebsplanpflicht sichergestellt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Aufnahme eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

    Anzeige zur Aufnahme eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ einreichen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

    Anzeige zur Aufnahme eines Bergbaubetriebes direkt bei der zuständigen Bergbehörde einreichen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
    • Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen der Eingang Ihrer Anzeige bestätigt wird. Zusätzlich wird die Mitteilung elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Wochen (Sie müssen die Aufnahme Ihres Bergbaubetriebes spätestens 2 Wochen vor Beginn Ihrer beabsichtigten Tätigkeit melden.)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 05.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 12.06.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 12.06.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Aufsuchung, Bergbaugenehmigung, Bodenschätze, Bergrecht, Rohstoffe, Führung eines Betriebes, Aufbereitung, Gewinnung, Pflichten, Aufbereitungsbetrieb, Ausbeuten, Lagerstätte, Betriebsplanzulassung, Gewinnen, Gewinnungsbetrieb, Aufbereiten, Betriebsplan, Bergrechtliche Zulassung, Bodenschatz, Pflicht, Aufsuchungsbetrieb

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)