Errichtung eines Bergbaubetriebs anzeigen
Wenn Sie einen Bergbaubetrieb errichten möchten, um bestimmte Bodenschätzezu fördern und aufzubereiten, müssen Sie dieses Vorhaben der zuständigen Behörde vorab melden.
Beschreibung
Die Errichtung eines Bergbaubetriebs müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Reichen Sie die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden.
Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn Sie stattdessen einen Betriebsplan einreichen.
Online-Dienst
BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Sonstiges (3061100)
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
zuständige Stelle
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau.
Ansprechpartner
Landesamt für Geologie und Bergbau
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kurmainz-Kaserne
Bus: 67
Kurmainz-Kaserne
Straßenbahn: 50,52,53
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 10 02 55
55133 Mainz
Kontakt
Stichwörter
LGB
erforderliche Unterlagen
Ihrer Anzeige müssen Sie einen Abbauplan beifügen, der alle wesentlichen Einzelheiten enthält, insbesondere
- die Bezeichnung der Bodenschätze, die Sie gewinnen möchten,
- eine Karte in geeignetem Maßstab mit genauer Eintragung des Feldes, in dem die Bodenschätze gewonnen werden sollen,
- Angaben über das beabsichtigte Arbeitsprogramm, die vorgesehenen Einrichtungen unter und über Tage und über den Zeitplan,
- Angaben über Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche während des Abbaus und über entsprechende Vorsorgemaßnahmen für die Zeit nach Einstellung des Betriebes.
- Angabe zum Tag des Beginns der Errichtung des Betriebes.
Voraussetzungen
- Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
- Außerdem muss das Projekt von geringer Gefährlichkeit und Bedeutung sein, sodass der Schutz Beschäftigter und Dritter und das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche auch ohne Betriebsplanpflicht sichergestellt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Errichtung eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.
Anzeige zur Errichtung eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ einreichen:
- Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.
Anzeige zur Errichtung eines Bergbaubetriebes direkt bei der zuständigen Bergbehörde einreichen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
- Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen der Eingang Ihrer Anzeige bestätigt wird. Zusätzlich wird die Mitteilung elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
Fristen
Antragsfrist: 2 Wochen (Sie müssen die Errichtung Ihres Bergbaubetriebes spätestens 2 Wochen vor Beginn Ihrer beabsichtigten Tätigkeit melden.)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Die Anzeige selbst ist gebührenfrei, die Entscheidung über die Befreiung von der Betriebsplanpflicht ist aber kostenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu Aufgaben und Zuständigkeiten der Abteilung Bergbau im Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) 09.12.2024 am 09.12.2024
Stichwörter
Rohstoffe, Gewinnungsbetrieb, Aufbereitung, Pflicht, Gewinnen, Führung eines Betriebes, Bodenschatz, Betriebsplan, Aufbereiten, Bergbaugenehmigung, Betriebsplanzulassung, Bodenschätze, Bergrecht, Lagerstätte, Gewinnung, Ausbeuten, Pflichten, Aufsuchung, Aufsuchungsbetrieb, Bergrechtliche Zulassung, Aufbereitungsbetrieb