Bergbau Anzeige zur Errichtung eines Betriebes Entgegennahme

    Errichtung eines Bergbaubetriebs anzeigen

    Wenn Sie einen Bergbaubetrieb errichten möchten, um bestimmte Bodenschätzezu fördern und aufzubereiten, müssen Sie dieses Vorhaben der zuständigen Behörde vorab melden.

    Beschreibung

    Die Errichtung eines Bergbaubetriebs müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Reichen Sie die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden.

    Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn Sie stattdessen einen Betriebsplan einreichen.

    Online-Dienst

    Online-Plattform "BergPass"

    ID: L100039_248781487

    Beschreibung

    BergPass ermöglicht Ihnen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz online abzuwickeln.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Sonstiges (3061100)

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Bus: 67
    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Internet

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

     Ihrer Anzeige müssen Sie einen Abbauplan beifügen, der alle wesentlichen Einzelheiten enthält, insbesondere

    • die Bezeichnung der Bodenschätze, die Sie gewinnen möchten,
    • eine Karte in geeignetem Maßstab mit genauer Eintragung des Feldes, in dem die Bodenschätze gewonnen werden sollen,
    • Angaben über das beabsichtigte Arbeitsprogramm, die vorgesehenen Einrichtungen unter und über Tage und über den Zeitplan,
      • Angaben über Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche während des Abbaus und über entsprechende Vorsorgemaßnahmen für die Zeit nach Einstellung des Betriebes.
    • Angabe zum Tag des Beginns der Errichtung des Betriebes.

    Voraussetzungen

    • Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
    • Außerdem muss das Projekt von geringer Gefährlichkeit und Bedeutung sein, sodass der Schutz Beschäftigter und Dritter und das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche auch ohne Betriebsplanpflicht sichergestellt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Errichtung eines Bergbaubetriebes online über die Plattform "BergPass" oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

    Anzeige zur Errichtung eines Bergbaubetriebes online über die Plattform "BergPass" einreichen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform "BergPass" auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

    Anzeige zur Errichtung eines Bergbaubetriebes direkt bei der zuständigen Bergbehörde einreichen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
    • Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen der Eingang Ihrer Anzeige bestätigt wird. Zusätzlich wird die Mitteilung elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Wochen (Sie müssen die Errichtung Ihres Bergbaubetriebes spätestens 2 Wochen vor Beginn Ihrer beabsichtigten Tätigkeit melden.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die Anzeige selbst ist gebührenfrei, die Entscheidung über die Befreiung von der Betriebsplanpflicht ist aber kostenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zu Aufgaben und Zuständigkeiten der Abteilung Bergbau im Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Stichwörter

    Bergrechtliche Zulassung, Bodenschätze, Führung eines Betriebes, Betriebsplanzulassung, Pflichten, Aufbereitungsbetrieb, Rohstoffe, Aufsuchungsbetrieb, Aufbereiten, Gewinnung, Aufbereitung, Ausbeuten, Pflicht, Gewinnungsbetrieb, Betriebsplan, Aufsuchung, Bergrecht, Lagerstätte, Bergbaugenehmigung, Gewinnen, Bodenschatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de