Bergbau Anzeige von besonderen Betriebsereignissen Entgegennahme von besonderen Betriebsereignissen

    Sicherheitsrelevante Betriebsereignisse ohne Personenschaden im Bergbau anzeigen

    Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse bei der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden melden. Gemeint sind solche Ereignisse,

    • die den Tod oder eine schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen herbeiführen können sowie
    • Ereignisse, deren Kenntnis mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten, Dritten oder für den Betrieb verhütet oder beseitigt.

    Online-Dienst

    BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden

    ID: L100039_248781487

    Beschreibung

    BergPass ermöglicht Ihnen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz online abzuwickeln.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Sonstiges (3061100)

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 22.11.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Kurmainz-Kaserne

    Bus: 67


    Kurmainz-Kaserne

    Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Bastiné, Anke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Ereignis, das eine potenzielle Gefahr für Gesundheit, Leben oder den Betrieb sein kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 74 Abs. 3 BBergG

    Verfahrensablauf

    Sie können besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

    Besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ anzeigen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie das Formular ab.

    Besondere Betriebsereignisse direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
    • Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Fristen

    Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Art des Betriebsereignisses ab.

    Kosten

    Durch die Anzeige entstehen keine Kosten. Erst wenn weiteres Handeln der Verwaltung notwendig wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) 09.12.2024 am 09.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 12.06.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 19.12.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Verkehrsunfall, Bodenschätze, Person, Gefahr für Leben, Bergbaubetrieb, Unfälle, Gefahr für Gesundheit, Verantwortliche, Bergrecht, Arbeitsunfähigkeit, Gefahr, Beseitigung von Gefahren, Rohstoffe, Verhütung von Gefahren, Gefahren, Unfall, Unfallanzeige, Betriebsunfall, Anzeigepflicht, Bergbauunternehmen, Wegeunfall, Bodenschatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)