Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Lageranlagen

    Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Lageranlagen beantragen

    Wenn Sie eine Lageranlage errichten, betreiben oder bestimmte Änderungen an ihr vornehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Lageranlagen sind Räume oder Bereiche, einschließlich der in ihnen vorgesehenen ortsfesten Behälter und sonstigen Lagereinrichtungen, die der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Litern dienen. Es sind überwachungsbedürftige Anlagen.

    Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie:

    • eine Lageranlage errichten und betreiben möchten
    • Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise vornehmen möchten, die die Sicherheit der Anlage beeinflussen.

    Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:

    • beschränkt,
    • befristet,
    • unter Bedingungen oder
    • mit Auflagen.

    Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.

    Online-Dienst

    BESI Online - Portal für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen

    ID: L100039_267792532

    Beschreibung

    BESI Online ist ein Service für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen, die eine Erlaubnis der Behörde benötigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 29.11.2023 (von: Krähe, Ronny)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 31

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 96030-0

    Fax: +49 6131 96030-99

    E-Mail: referat22@sgdsued.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 28.11.2023 (von: Gerhards, Nadine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte

    Beschreibung

    Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag mit den folgenden Angaben:

    • Name, Vorname, Firmenname
    • Adresse des Antragstellers
    • Kontaktinformationen (EMail, Telefon, Fax)
    • Art der Erlaubnis
      • Errichtung und Betrieb
      • Änderung und Betrieb oder
      • Teilerlaubnis
    • Angabe des Betriebsorts

    Unterlagen, um die Anlage beurteilen zu können:

    • Antragsgegenstand
    • Beschreibung der Anlage und Befüllplatz
    • Beschreibung der Anlagentechnik und Wechselwirkung zu anderen Anlagen
    • Rohrleitungs- und Instrumentenfließschema (R&I Fließbild)
    • Sicherheitsdatenblätter
    • Beschreibung Betriebsweise
    • Beschreibung der Zusammenlagerung und Aufstellung der beantragten Lagerklassen
    • Übersichtsplan
    • Lageplan
    • Grundrissplan/Technikplan
    • Ex-Zonenplan
    • Explosionsschutzkonzept
    • Angaben zum Brandschutz
    • Beschreibung des ständig vorhandenen Rückhaltevolumens
    • Berechnung der Herstellungskosten
    • Sonstige Anlagen
    • Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
      • Der Prüfbericht muss bestätigen, dass die Anlage bei Einhaltung der genannten Maßnahmen sicher betrieben werden kann.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Die Anlage, für die Sie die Erlaubnis beantragen, muss eine erlaubnisbedürftige Anlage sein.
    • Sie müssen Lageranlage nach dem Stand der Technik errichten und betreiben.
    • Ihre Unterlagen müssen vollständig, plausibel und aussagekräftig sein.
    • Der Prüfbericht der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) muss bestätigen, dass die beantragte Anlage bei Einhaltung der in den Unterlagen genannten Maßnahmen, einschließlich der Prüfungen, sicher betrieben werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch:

    • Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
    • Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie den Antrag auf Erlaubnis der überwachungsbedürftigen Anlage mit den erforderlichen Unterlagen einschließlich des Prüfberichts der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) bei der zuständigen Behörde ein.
    • Wenn eine Genehmigungspflicht nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gegeben ist, erhalten Sie die Antragsunterlagen zurück, da dann im Rahmen der notwendigen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung mit geprüft wird.
    • Die zuständige Behörde trifft ihre Entscheidung nach Prüfung und teilt sie Ihnen mit.

    Fristen

    Die Erlaubnis erlischt, wenn:

    • Sie innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Erlaubnis nicht mit der Errichtung der Anlage begonnen haben,
    • Sie die Errichtung der Anlage zwei Jahre oder länger unterbrochen haben oder
    • Sie die Anlage während eines Zeitraumes von zwei Jahren nicht betrieben haben.

    Sie können aus wichtigen Gründen bei der Erlaubnisbehörde eine Verlängerung der Fristen beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate (Die Bearbeitungsdauer gilt ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Eine Verlängerung der Bearbeitungsdauer ist in begründeten Fällen möglich.)

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD) am 11.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 09.05.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 09.05.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Änderungen der Bauart, Installation, Genehmigung, Bau, Bereiche, erlaubnisbedürftige Anlagen, Montage, Räume, ortsfeste Behälter, erlaubnispflichtige Anlagen, Änderungen der Betriebsweise, ortsbewegliche Behälter, Arbeitssicherheit, Lagereinrichtungen, Lageranlage für entzündbare Flüssigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)