Errichtung und Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Erlaubnis von Anlagen mit Druckgeräten

    Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen mit Druckgeräten beantragen

    Wenn Sie eine Füllanlage für Druckgase errichten, betreiben oder bestimmte Änderungen an ihr vornehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Füllanlagen mit Druckgeräten in denen mit einer Füllkapazität von mehr als 10 Kilogramm je Stunde ortsbewegliche Druckgeräte zur Abgabe an Andere befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen.

    Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie eine Füllanlage:

    • errichten und in Betrieb nehmen möchten oder
    • in der Bauart oder der Betriebsweise so verändern möchten, dass die Sicherheit der Anlage beeinflusst wird.

    Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:

    • beschränkt,
    • befristet,
    • unter Bedingungen oder
    • mit Auflagen.

    Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.

    Online-Dienst

    BESI Online - Portal für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen

    ID: L100039_267792532

    Beschreibung

    BESI Online ist ein Service für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen, die eine Erlaubnis der Behörde benötigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 29.11.2023 (von: Krähe, Ronny)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Deworastraße 8

    54290 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 4601-0

    Fax: +49 651 4601-421

    E-Mail: Poststelle24@sgdnord.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2010 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 28.11.2023 (von: Gerhards, Nadine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag mit den folgenden Angaben:

    • Name, Vorname, Firmenname
    • Adresse des Antragstellers
    • Kontaktinformationen (EMail, Telefon, Fax)
    • Art der Erlaubnis:
      • Errichtung und Betrieb
      • Änderung und Betrieb
      • Teilerlaubnis
    • Angabe des Betriebsorts

    Unterlagen, um die Anlage beurteilen zu können:

    • Antragsgegenstand
    • Beschreibung der Anlage
    • Sicherheitstechnische Ausrüstung für toxische Gase
    • Sicherheitstechnische Ausrüstung für entzündbare Gase
    • Beschreibung der Anlagentechnik und Wechselwirkung zu anderen Anlagen
    • Rohrleitungs und Instrumentenfließschema (R&I Fließbild)
    • Sicherheitsdatenblätter
    • Beschreibung Betriebsweise
    • Übersichtsplan
    • Lageplan
    • Grundrissplan/Technikplan
    • ExZonenplan
    • Explosionsschutzkonzept
    • Angaben zum Brandschutz
    • Berechnung Herstellungskosten
    • Sonstige Anlagen
    • Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
      • Der Prüfbericht muss bestätigen, dass die Anlage bei Einhaltung der genannten Maßnahmen sicher betrieben werden kann.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Die Anlage, für die Sie die Erlaubnis beantragen, muss eine erlaubnisbedürftige Anlage sein.
    • Sie müssen Füllanlagen nach dem Stand der Technik errichten und betreiben.
    • Ihre Unterlagen müssen vollständig, plausibel und aussagekräftig sein.
    • Der Prüfbericht der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) muss bestätigen, dass die beantragte Anlage bei Einhaltung der in den Unterlagen genannten Maßnahmen, einschließlich der Prüfungen, sicher betrieben werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch:

    • Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
    • Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie den Antrag auf Erlaubnis der überwachungsbedürftigen Anlage mit den erforderlichen Unterlagen einschließlich des Prüfberichts der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) bei der zuständigen Behörde ein.
    • Wenn eine Genehmigungspflicht nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gegeben ist, erhalten Sie die Antragsunterlagen zurück, da dann im Rahmen der notwendigen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung mit geprüft wird.
    • Die zuständige Behörde trifft ihre Entscheidung nach Prüfung und teilt Ihnen diese mit.

    Fristen

    Die Erlaubnis erlischt, wenn:

    • Sie innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Erlaubnis nicht mit der Errichtung der Anlage begonnen haben,
    • Sie die Errichtung der Anlage zwei Jahre oder länger unterbrochen haben oder
    • Sie die Anlage während eines Zeitraumes von drei Jahren nicht betrieben haben.

    Sie können aus wichtigen Gründen bei der Erlaubnisbehörde eine Verlängerung der Fristen beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate (Die Bearbeitungsdauer gilt ab Eingang der vollständigen Antragsun-terlagen. Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist in begründeten Fällen möglich.)

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD) am 11.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.05.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Arbeitsschutzbehörde, Füllanlage für Druckgase, Änderungen der Betriebsweise, Füllanlage, Installation, Druckgas, Genehmigung, erlaubnispflichtige Anlagen, Änderungen der Bauart, Montage, Bau, Arbeitsschutz, erlaubnisbedürftige Anlagen, Betriebssicherheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)