Ausländerjugendfalknerjagdschein Ersatz

    Ausländerjugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

    Wenn Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Sollte Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Zuständigkeit

    Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.05.51.01.01 Kreisordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Str. 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • aktuelles Lichtbild

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
    • Verlust des Ausländerjugendfalknerjagdscheins

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendfalknerjagdschein.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.: Verwaltungsgebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    jagdrechtliche Erlaubnis, Ersatz, Jagdlizenz, Beize, Jagderlaubnis, Jäger, Jagdschein, Jagdkarte, Beizjagd, Falknerei, Jägerei, Jagdwesen, Jägerschein, Ersatzdokument, Jagd, Jagen, Jagdpatent

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English