Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung

    Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung bei Pflegekindern erhalten

    Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

    Beschreibung

    Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung. 
    Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
     

    Hinweise für Worms: Pflegekinderdienst: Einleitung, Betreuung und Begleitung von Pflegeverhältnissen

    Sobald ein Pflegeverhältnis eingerichtet werden soll, wird der Pflegekinderdienst aktiv. Wir beraten alle Beteiligten und suchen eine passende Pflegefamilie für das betroffene Kind. Wir begleiten die Pflegeverhältnisse in regelmäßigen Hilfeplangesprächen und durch individuelle Beratung.

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen

    Beschreibung

    Jugendamt der Stadt Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönauer Straße 2

    67547 Worms

    Abteilung 5.05 - Jugendhilfen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 37a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
    Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten. 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2023

    Stichwörter

    Pflegeeltern, Pflegekind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de