Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung

    Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung bei Pflegekindern erhalten

    Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

    Beschreibung

    Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung. 
    Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
     

    Hinweise für Worms: Pflegekinderdienst: Einleitung, Betreuung und Begleitung von Pflegeverhältnissen

    Sobald ein Pflegeverhältnis eingerichtet werden soll, wird der Pflegekinderdienst aktiv. Wir beraten alle Beteiligten und suchen eine passende Pflegefamilie für das betroffene Kind. Wir begleiten die Pflegeverhältnisse in regelmäßigen Hilfeplangesprächen und durch individuelle Beratung.

    Sobald ein Pflegeverhältnis eingerichtet werden soll, wird der Pflegekinderdienst aktiv. Wir beraten alle Beteiligten und suchen eine passende Pflegefamilie für das betroffene Kind. Wir begleiten die Pflegeverhältnisse in regelmäßigen Hilfeplangesprächen und durch individuelle Beratung.

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen

    Beschreibung

    Jugendamt der Stadt Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönauer Straße 2

    67547 Worms

    Abteilung 5.05 ? Jugendhilfen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung  

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Cathrin Sipp (Teamleiterin)

      Fax: +49 6241 853-5599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5502

    • Frau Jessica Albert

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5562

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Sozialarbeiterin (BA) Julia Habla (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5560

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Margarita Goppe (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5563

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Helena Kobsak (Sozialpädagogin)

      Fax: +49 6241 853-5599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5569

    • Frau Maya Krämer (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5567

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Pia Löhe (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5560

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Melanie Weißbach (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5561

      Fax: +49 6241 853-5599

    • Frau Nadine Westhöfer (Sozialpädagogin)

      Fax: +49 6241 853-5599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5562

    • Frau Dilara Öztürk (Sozialpädagogin)

      Fax: +49 6241 853-5599

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5570

    • Frau Kirstin Wolski (Sozialpädagogin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5563

      Fax: +49 6241 853-5599

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 37a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
    Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten. 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2023

    Technisch geändert am 30.05.2023

    Stichwörter

    Pflegeeltern, Pflegekind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020