Jugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Wenn Ihr Jugendfalknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Beschreibung
Sollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Online-Dienst
Beantragung eines Jagdscheins Online-Antrag
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Zuständigkeit
Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.05.51.01.01 Kreisordnungsbehörde
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
- Verlust des Jugendfalknerjagdschein
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendfalknerjagdschein.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.: Verwaltungsgebühr 22.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jägerei, Beize, Jagen, Jägerschein, Jagdpatent, Falknerei, Ersatzdokument, Jagd, Jagdwesen, Beizjagd, Jagdlizenz, Jagdschein, Jäger, jagdrechtliche Erlaubnis, Ersatz