Meldung der Wein- und Traubenmostbestände EntgegennahmeOnline erledigen

    Wein- und Traubenmostbestände melden

    Wenn Sie Wein oder Traubenmost gewerbsmäßig bearbeiten oder verarbeiten, lagern oder damit handeln, sind Sie verpflichtet, Ihre Wein- und Traubenmostbestände der zuständigen Stelle zu melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Wein oder Traubenmost gewerbsmäßig bearbeiten oder verarbeiten, lagern oder damit handeln, müssen Sie Ihre Bestände vom 31.07. des jeweiligen Jahres der zuständigen Stelle melden.

    Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Meldepflicht.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Weinbau

    ID: L100039_251638527

    Beschreibung

    Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, weinbaurechtliche Meldungen und Anträge, digital zu erstellen, verwalten und an die zuständige(n) Weinbehörde(n) online zu übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1851

    55508 Bad Kreuznach

    Hausanschrift

    Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7

    55543 Bad Kreuznach

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Bad Kreuznach

    Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

    Öffnungszeiten

    Montag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Dienstag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Mittwoch 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Donnerstag 7:30 Uhr - 16:30 Uhr Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 671 793-0

    Fax: +49 671 793199

    E-Mail: info@lwk-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formular

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie lagern, bearbeiten oder verarbeiten Wein oder Traubenmost gewerbsmäßig oder handeln damit. Meldepflichtig sind:
      • Betriebe, die in der Weinbaukartei erfasst sind,
      • Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen,
      • Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost,
      • Unternehmen der Schaumweinherstellung (Sektkellereien).
    • Sie verfügen zum 31.07. des jeweiligen Jahres über einen Weinbestand von mindestens 10.000 Litern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Meldung der Wein- und Traubenmostbestände: Art. 32 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1) und Art. 23 der Durchführungs VO (EU) 2018/274 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 60), §§ 9a und 33 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I. S. 66), § 29 Wein-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl. I. S. 1624)
    §§ 74 bis 75 Agrarstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886)
     

    Verfahrensablauf

    • Ermitteln Sie Ihre Wein- und Traubenmostbestände am 31.07. des jeweiligen Jahres.
    • Das Formular zur Meldung Ihrer Wein- und Traubenmostbestände erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
    • Füllen Sie das Formular aus und geben Sie es fristgerecht bei der zuständigen Stelle ab.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Stichwörter

    Bestandsmitteilung Wein- und Traubensafterzeugnisse, Weinbestandsmitteilung, Weinbestandsmeldung, Übermittlung Traubenmostbestände, Weinkontrolle, Mitteilung Traubensaftbestände, Weinüberwachung, Bericht Bestände Weinbauerzeugnisse, Traubenmostbestandsmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de