Förderung von Kinderwunschbehandlungen Verwendungsnachweisprüfung

    Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen

    Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung auch schon durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres durchführen lassen. 
    Nachdem die Kinderwunschbehandlung durchgeführt wurde, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen.
    Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid. 
    Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen einen Monat nach Ausstellung des endgültigen Zuwendungsbescheids (nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheids) auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.
     

    Online-Dienst

    Kinderwunsch Online

    ID: L100039_256070973

    Beschreibung

    Haben Sie einen unerfüllten Kinderwunsch? Dann können Sie einen Antrag auf Förderung reproduktiver Maßnahmen stellen. Oder haben Sie bereits einen bewilligten Antrag auf Förderung einer Kinderwunschbehandlung und diese durchführen lassen? Dann können Sie hier ebenfalls die Auszahlung der Zuwendung beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Referat 51.1

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20

    56073 Koblenz

    Kontakt

    Fax: +49 261 4041-407

    Telefon Festnetz: +49 261 4041-1

    E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Rechnungskopien der Reproduktionseinrichtung und gegebenenfalls anderer Leistungserbringer über die Behandlungskosten 
    • auf die Behandlungskosten bezogene Leistungsnachweise der Krankenkasse, der Beihilfestelle oder anderer Kostenträger  
       

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn 

    • Sie den Zuschuss vor Behandlungsbeginn beantragt haben,
    • Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid über den Zuschuss vor Behandlungsbeginn bekommen haben,
    • Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheids haben durchführen lassen,
    • die Kinderwunschbehandlung so durchgeführt wurde, wie es auf dem Behandlungsplan vorgesehen war, den Sie bei der Beantragung des Zuschusses vorgelegt haben. 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion; Kapitel 8

    § 27a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)

    Landesebene, exemplarisch: Bremer Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion; Abschnitt 8

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie geben den Antrag auf Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (in Kopie) ab.

    Wenn Sie die Vorraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbscheid.

    Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, wird Ihnen der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung ausgezahlt.  

    Beantragung über Online-Dienst:

    • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
    • Der Antrag wird automatisch für 4 Tage zwischengespeichert, wenn Sie das Servicekonto verwenden. Ansonsten ist momentan keine Zwischenspeicherung möglich.
    • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie entweder ein Servicekonto oder können sich mit dem neuen Personalausweis und der AusweisApp2 authentifizieren. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun.
    • Der Antrag muss entweder digital per AusweisApp2 mit dem neuen Personalausweis oder auf Papier via Mantelbogen signiert werden.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid

    Fristen

    Die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung kann erst beantragt werden, nachdem die Kinderwunschbehandlung durchgeführt wurde.  

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen.
    Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare. 
    Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abweichen. 
    Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragt haben.
     

     Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt auch weibliche gleichgeschlechtliche Paare.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Schwangerschaft, IVF, In-Vitro-Fertilisation, Intrazytoplasmatische Spermieninjektion, Kinderwunschbehandlung, Assistierte Reproduktion, Fruchtbarkeitsstörung, Auszahlung, ICSI, Unerfüllter Kinderwunsch, künstliche Befruchtung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de