Förderung von Kinderwunschbehandlungen Verwendungsnachweisprüfung

    Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen

    Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung bereits durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres durchführen lassen.

    Nachdem Sie eine Kinderwunschbehandlung hatten, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen.

    Online-Dienst

    Kinderwunsch Online

    ID: L100039_256070973

    Beschreibung

    Haben Sie einen unerfüllten Kinderwunsch? Dann können Sie einen Antrag auf Förderung reproduktiver Maßnahmen stellen. Oder haben Sie bereits einen bewilligten Antrag auf Förderung einer Kinderwunschbehandlung und diese durchführen lassen? Dann können Sie hier ebenfalls die Auszahlung der Zuwendung beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 29.03.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Referat 51.1

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20

    56073 Koblenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 4041-1

    Fax: +49 261 4041-407

    E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Ganzer, Monika)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Rechnungskopien der Reproduktionseinrichtung und gegebenenfalls anderer Leistungserbringer über die Behandlungskosten
    • auf die Behandlungskosten bezogene Leistungsnachweise der Krankenkasse, der Beihilfestelle oder anderer Kostenträger  

    Voraussetzungen

    Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn:

    • Sie den Zuschuss vor Behandlungsbeginn beantragt haben,
    • Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid über den Zuschuss vor Behandlungsbeginn bekommen haben,
    • Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheids haben durchführen lassen,
    • die Kinderwunschbehandlung so durchgeführt wurde, wie es auf dem Behandlungsplan vorgesehen war, den Sie bei der Beantragung des Zuschusses vorgelegt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie geben den Antrag auf Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (in Kopie) ab.

    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.

    Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, bekommen Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung ausgezahlt.

    Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung online oder postalisch beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid.

    Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen einen Monat nach Ausstellung des endgültigen Zuwendungsbescheids auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen. Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare.

    Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abweichen. Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragt haben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit am 07.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kinderwunschbehandlung, IVF, Intrazytoplasmatische Spermieninjektion, Schwangerschaft, ICSI, Fruchtbarkeitsstörung, In-Vitro-Fertilisation, künstliche Befruchtung, Auszahlung, Assistierte Reproduktion, Unerfüllter Kinderwunsch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)