Hass und Hetze im Netz anzeigen
Wenn Sie Kenntnis über Hass und Hetze im Netz erlangt haben, ganz gleich, ob Sie selbst geschädigt oder Zeuge wurden, können Sie online eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Damit informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden über das Ereignis und den Tathergang.
Beschreibung
Sie können eine Strafanzeige stellen, ganz gleich, ob Sie geschädigt sind, eine Straftat bezeugen können oder unbeteiligt sind. Eine schnelle Bearbeitung wird durch die Auswahl des Bundeslandes, in dem sich das Ereignis zugetragen hat, gefördert. Eine Anzeige können Sie formlos, telefonisch, online und auf der Wache, entweder anonym oder mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, stellen. Die Online-Anzeige ist als Zusatzangebot zu verstehen.
Bei der Strafanzeige steht die Mitteilung eines strafrechtlichen Sachverhaltes im Mittelpunkt. Es wird nach unterschiedlichen Deliktgruppen unterschieden. Um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu fördern, wählen Sie bitte die Deliktgruppe Hass und Hetze im Netz aus.
Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie Zeuge im Strafverfahren. Ungeachtet Ihrer online erstatteten Anzeige kann es erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung dieser auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, zum Beispiel, um mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, der Anzeige Fotos, Belege oder Dokumente als elektronische Anlagen beizufügen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere genutzt werden, um Nachweise (Kaufbelege, Quittungen oder Bilder von gestohlenen Gegenständen, beschädigten Sachen oder Screenshots von Bildschirminhalten) der Polizei bereits mit der Anzeige zu übermitteln.
Online-Dienst
Onlinewache
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Polizeidienststellen
Ansprechpartner
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Das LKA ist die Zentralstelle der rheinland-pfälzischen Polizei zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung. Die Behörde übt die fachliche Aufsicht über die Tätigkeitsbereiche der Polizei aus, die auf die Verhinderung und Verfolgung von Kriminalstraftaten ausgerichtet sind. Dem LKA sind darüber hinaus zahlreiche zentrale, unterstützende und koordinierende Aufgaben und Kompetenzen bei der Kriminalitätsbekämpfung übertragen.
Beschreibung
Das LKA ist eine landesweit zuständige Polizeibehörde. Es nimmt als zentrale Dienststelle die fachliche Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern der anderen Bundesländer und dem Bundeskriminalamt wahr.
Das LKA sammelt Informationen für die vorbeugende Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten und wertet diese aus. In Fällen von überregionaler oder besonderer Bedeutung kann das LKA die Verfolgung von Straftaten selbst übernehmen. Weiterhin obliegt ihm die Fachaufsicht über die Wahrnehmung der Verbrechensbekämpfung durch die Polizeipräsidien des Landes.
Das LKA unterhält auch kriminaltechnische Untersuchungseinrichtungen, in denen Spurenmaterial nach neuesten wissenschaftlichen Methoden begutachtet wird.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Zweibrücken - Polizei Rheinland-Pfalz
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Ggf. Nachweise (Kaufbelege, Qutittungen oder Bilder)
Voraussetzungen
Jede Person, die Kenntnis einer Straftat hat, kann eine Anzeige aufgeben. Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 158 Strafprozessordnung (StPO) – Strafanzeige, Strafantrag
Rechtsbehelf
Nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Eine Anzeige kann online, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen bzw. abgegeben werden.
Wenn Sie die Anzeige online abgeben wollen:
Die Onlineabgabe einer Anzeige erfolgt in mehreren Schritten.
Über das Internetportal können Sie Strafanzeige erstatten. Hierbei kann es sich um verschiedene Delikte handeln.
Sie rufen die Internetwache über eine zentrale URL auf. Die Auswahl des für die Bearbeitung zuständigen Bundeslandes erfolgt über den Ereignisort. Nach Auswahl des Formulars zur Anzeigeerstattung von Hass und Hetze im Netz können Sie grundlegende Angaben zu Ihrer Person machen (bspw. Personalien, Handynummer, Mailadresse). Im Anschluss können Sie Daten zum Tatort, zur Tatzeit, zum Täter und zum Ereignis selbst erfassen. Die Erfassung wird begleitet von rechtlichen Belehrungen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenbelehrung sowie Strafantragserfordernis und Einstellungsbescheid).
Es besteht die Möglichkeit, Dokumente wie z.B. Kaufbelege, Quittungen und/oder Bilder wie z.B. Screenshots, Bilder von Beschädigungen oder gestohlenen Gegenständen mit der Anzeige zu übermitteln.
Nach erfolgter Abgabe der Anzeige erhalten Sie eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer und den Kontaktdaten der bearbeitenden Stelle.
Die zuständige Dienststelle der Polizei nimmt die Anzeige entgegen und prüft diese. Erstatten Sie Anzeige einer Straftat, die außerhalb Deutschlands bzw. in einem anderen Bundesland begangen wurde, übermittelt die Strafverfolgungsbehörde die Anzeige an die zuständige Behörde.
Erst wenn keinerlei Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen, wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Erfolgschancen differieren je nach der Art der Straftat. Grundsätzlich gilt, je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto höher sind die Chancen, dass die Polizei den Täter findet.
Wer eine Person wissentlich und fälschlicherweise verdächtigt, begeht eine Straftat. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Fristen
Eine Frist ist nicht einzuhalten. Allerdings sollten Sie die jeweiligen Verjährungsfristen beachten, denn in der Regel verjähren Straftaten im Normalfall nach einer gewissen Zeitspanne.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang der Onlineanzeige erhalten Sie eine Emailbestätigung mit einer Vorgangsnummer. Die Bearbeitungszeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine zeitliche Eingrenzung ist nicht möglich.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie eine Anzeige erstatten, sind Sie grds. Zeuge im Strafverfahren. Es kann erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihrer Anzeige auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, um zum Beispiel mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.
Wer Kenntnis einer Straftat hat, diese aber nicht zur Anzeige bringt, kann sich strafbar machen. Es gelten keine besonderen Formerfordernisse. Vorsicht ist dann geboten, wenn es sich um eine vermutete Straftat handelt. Verleumdung und falsche Verdächtigung sind strafbar, hier muss derjenige, der die Anzeige aufgibt, selbst mit rechtlichen Schritten gegen sich rechnen. Bei Verbrechen wie Mord, Raub, Kriegsverbrechen und Hochverrat herrscht eine Anzeigepflicht.
Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob Sie eine Strafanzeige stellen wollen. Nach dem Legalitätsprinzip sind die Behörden anschließend zu Ermittlungen verpflichtet.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 23.03.2023
Stichwörter
Hass, Online-Anzeige, Anzeige, Sicherheit, Verdacht, Strafanzeige, Hinweis, Opfer, Hetze, Onlineanzeige, Täter, Internetkriminalität, Ermittlung, Kriminalität, Vermutete Straftat, Täterbeschreibung, Anfangsverdacht, Tathergang, Geschädigte Person, Straftat, Delikt