Freiverkaufszertifikate für Exportzwecke von Medizinprodukten Ausstellung Für Medizinprodukte exkl. In-Vitro-Diagnostika - nicht aktiv

    Freiverkaufszertifikate für nicht-aktive Medizinprodukte beantragen

    Als Hersteller von nicht-aktiven Medizinprodukten oder dessen Bevollmächtigter können Sie die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates für Exportzwecke außerhalb der EU sowie Staaten, die über ein Freihandelsabkommen mit der EU verfügen, beantragen

    Beschreibung

    Sind Sie verantwortlich für das Inverkehrbringen eines nicht-aktiven Medizinproduktes und möchten dieses außerhalb der Union exportieren? Dann stellt die jeweils zuständige Behörde auf Ihren Antrag hin eine Bescheinigung aus.

    Mit diesem Zertifikat wird bescheinigt, dass mit dem Produkt in der Union gehandelt werden darf.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung eines Freiverkaufszertifikats für Medizinprodukte

    ID: L100039_249605468

    Beschreibung

    Als Hersteller von Medizinprodukten oder dessen Bevollmächtigter können Sie die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates für Exportzwecke online beantragen. Das Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller oder Bevollmächtigte seine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat und innerhalb der Union mit dem betreffenden Produkt gehandelt werden kann.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 31.08.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 31.01.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) – Abteilung 5 – Referat 54 – Medizinprodukte.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz - Abteilung 5 – Referat 54 – Medizinprodukte

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20

    56073 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 4041-0

    Fax: +49 261 4041-407

    E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de

    E-Mail: medizinprodukte@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Konformitätserklärung des betroffenen Medizinprodukts
    • Bescheinigung(en) der Benannten Stelle(n) des betroffenen Medizinprodukts
    • Bescheinigung zum Qualitätsmanagement des Herstellers durch eine Benannte Stelle
    • Produktliste nach Vorgabe der MDR

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Ihre Niederlassung befindet sich im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Behörde und Sie sind in Eudamed registriert.
    • Ihre betroffenen Medizinprodukte sind in DMIDS angezeigt.
    • Es bestehen keine bekannten Bedenken seitens der Behörde.
    • Aktuelle Unterlagen der betroffenen Medizinprodukte liegen vor.
    • Es handelt sich um ein nicht-aktives Medizinprodukt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwvVfG) gegen die Gebührenerhebung

    Verfahrensablauf

    1. Sie reichen Ihren Antrag ein.
    2. Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen.
    3. Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
    4. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die zuständige Behörde das Freiverkaufszertifikat aus

    Fristen

     Es sind keine Fristen zur Beantragung zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen (Die Dauer der Bearbeitung richtet sich nach dem Zeitaufwand der Überprüfung der Produkte.)

    Kosten

    je Freiverkaufszertifikat für ein Land: Gebühr ab 100.0 EUR bis 1000.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 30.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Exportzertifikate für Medizinprodukte, FSC, Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten, Freiverkaufszertifikat, Free Sales Certificate, Ausfuhr von Medizinprodukten, Exportbescheinigung, Bescheinigung § 10 MPDG, MDR

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)