Jugendjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Wenn Ihnen der Jugendjagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden.
Wenn Ihnen der Jugendjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.
Online-Dienst
Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheines
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Gefahrenabwehr (Ordnungsamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postanschrift
Ludwig-Erhard-Straße 2
56073 Koblenz
Postanschrift
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr    8:00 -12:00 Uhr Mi                      8:00 - 12:30 Uhr                          13:30 -16:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: fischereiangelegenheiten@stadt.koblenz.de
E-Mail: flohmarkt@stadt.koblenz.de
E-Mail: gefahrenabwehr@stadt.koblenz.de
E-Mail: geldwaeschepraevention@stadt.koblenz.de
E-Mail: gluecksspiel@stadt.koblenz.de
E-Mail: jagdangelegenheiten@stadt.koblenz.de
E-Mail: kriminalpraevention@stadt.koblenz.de
E-Mail: sondernutzung@stadt.koblenz.de
E-Mail: veranstaltungen@stadt.koblenz.de
E-Mail: waffenangelegenheiten@stadt.koblenz.de
Fax: +49 261 129-4450
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Einwilligung der sorgeberechtigten Person
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jugendjagdschein entzogen
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- verstrichene Sperrfrist
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.
Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jagen, Jagdschein, Jagdpatent, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagderlaubnis, Jagdwesen, Jagd, Jägerschein, Jägerei, Jäger, jagdrechtliche Erlaubnis