Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung Anordnung

    Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

    Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

    Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.02.21.02.02 Untere Wasserbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: wasserbehoerde@mainz-bingen.de(Adresser der Wasserbehörde Mainz-Bingen)

    Version

    Technisch erstellt am 22.09.2022

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    49 Abs 3 Satz 2 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2023

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Ingenieurgeologische Untersuchung, Kartierung, Baugrunduntersuchung, Geophysikalische Untersuchung, Rohstoffe, Hohlraumerkundung, Brunnen, Bodeneingriff, Bohranzeige, Grundwassermessstelle, Kellerbau, Grundwasser, Altbergbauerkundung, Pfahlgründung, Erdarbeiten, Bauvorhaben, Erdaufschluss, Altlastenerkundung, Baugrundsondierung, Grundwasserwärmepumpen, Bohrung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020