Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Online-Dienst
ERDAUFSCHLUSS digital
Beschreibung
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Bau und Umwelt - Natur- und Umweltschutz, Bauplanungsrecht, Dorferneuerung und Denkmalpflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2600
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 01.02.2024
Stichwörter
Brunnen, Bauvorhaben, Kartierung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Altlastenerkundung, Kellerbau, Bodeneingriff, Erdarbeiten, Baugrundsondierung, Baugrunduntersuchung, Bohrung, Rohstoffe, Hohlraumerkundung, Geophysikalische Untersuchung, unbeabsichtigte Grundwassererschließung, Grundwasserwärmepumpen, Erdaufschluss, Grundwassererschließung, Bohranzeige, Altbergbauerkundung, Grundwasser, Grundwassermessstelle, Pfahlgründung