Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme von Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser

    Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen

    Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anzeige ist für folgende Vorhaben erforderlich:

    • Altbergbauerkundung oder Hohlraumerkundung
    • Altlastenerkundung (außer Grundwassermessstellen)
    • Brunnen
    • Geochemische Untersuchung
    • Geophysikalische Untersuchung
    • Geothermische Aufschlusszwecke (Sonstige)
    • Grundwassermessstelle (außer Brunnen)
    • Ingenieurgeologische Untersuchung oder Baugrunduntersuchung
    • Kartierung (außer Basisbohrung)
    • Rohstofferkundungsbohrung
    • Sonstige Aufschlusszwecke
    • Geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Online-Dienst

    Erdaufschluss.Digital - Arbeiten mit mittelbaren oder unmittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen

    ID: L100039_254807468

    Beschreibung

    Der Online-Dienst Erdaufschluss.Digital bietet Ihnen die Möglich-keit, einen Erdaufschluss nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) anzuzeigen oder zu beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2023

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Bauen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    E-Mail: bauaufsicht@vulkaneifel.de

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Fax: 06592 933-6284

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2023

    Technisch geändert am 22.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Gewässeraufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    E-Mail: bauaufsicht@vulkaneifel.de

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Fax: 06592 933-6284

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2023

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    §49 Abs 1 Satz 1 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie Ihren geplanten Erdaufschluss angezeigt haben, können Sie mit den Bohrungen beginnen.

    Fristen

    Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2023

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Geophysikalische Untersuchung, Bauvorhaben, Grundwassermessstelle, Bohranzeige, Hohlraumerkundung, Grundwasser, Rohstoffe, Altlastenerkundung, Erdaufschluss, Bodeneingriff, Pfahlgründung, Brunnen, Kartierung, Kellerbau, Bohrung, Altbergbauerkundung, Erdarbeiten, Baugrundsondierung, Baugrunduntersuchung, Ingenieurgeologische Untersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020