Jagdschein Ersatz

    Jagdschein ersetzen wegen Verlust

    Wenn Ihr Jagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

    Online-Dienst

    Beantragung eines Jagdscheins Online-Antrag

    ID: L100039_288602605

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.05.51.01.01 Kreisordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Str. 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Kontakt

    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • aktuelles Lichtbild

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Verlust des Jagdschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2023

    Stichwörter

    jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerschein, Jagdpatent, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jagd, Ersatz, Jagdwesen, Jägerei, Jagen, Jagdschein, Jäger, Jagdlizenz, Ersatzdokument

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English