Jahresjagdschein beantragen nach Einziehung
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Wenn Ihnen der deutsche Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.
Online-Dienst
Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheines
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Gefahrenabwehr (Ordnungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr    8:00 -12:00 Uhr Mi                      8:00 - 12:30 Uhr                          13:30 -16:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: fischereiangelegenheiten@stadt.koblenz.de
E-Mail: flohmarkt@stadt.koblenz.de
E-Mail: gefahrenabwehr@stadt.koblenz.de
E-Mail: geldwaeschepraevention@stadt.koblenz.de
E-Mail: gluecksspiel@stadt.koblenz.de
E-Mail: jagdangelegenheiten@stadt.koblenz.de
E-Mail: kriminalpraevention@stadt.koblenz.de
E-Mail: sondernutzung@stadt.koblenz.de
E-Mail: veranstaltungen@stadt.koblenz.de
E-Mail: waffenangelegenheiten@stadt.koblenz.de
Fax: +49 261 129-4450
Internet
erforderliche Unterlagen
- ggf. aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein entzogen
- verstrichene Sperrfrist
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Fristen
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Kosten
Die Gebührenhöhre hängt von der Gültigkeitsdauer ab. Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben. : Gebühr ab 17.0 EUR bis 32.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz  am 26.11.2022
Stichwörter
Wiedererteilung, Jagdlizenz, Jagderlaubni, Jägerei, Jagdpatent, Jagdschein, Jagdkarte, Jagdwesen, Jägerschein, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagd, Entzug, Jäger, Jagen