Schuljahrwechsel Zustimmung

    Schuljahrwechsel beantragen

    Wenn Schülerinnen und Schüler eine bereits besuchte Klassen- oder Jahrgangsstufe wiederholen oder die nachfolgende überspringen möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Je nach Schulart und Klassenstufe werden Sie als Schülerinnen und Schüler am Ende eines Schuljahres in die nächste Klassenstufe versetzt, oder Sie steigen in die nächsthöhere Klassenstufe auf. Unter bestimmten Bedingungen können bereits besuchte Klassen- oder Jahrgangsstufen nochmals wiederholt werden (freiwilliges Zurücktreten, freiwillige Wiederholung), oder eine Versetzung in die nächste Klassenstufe kann stattfinden, obwohl die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt sind.

    In der gymnasialen Oberstufe gibt es keine Versetzungen, sondern Entscheidungen über die Zulassung zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 in G9 bzw. 11 in G8. Eine Versetzung gibt es im Bereich der berufsbildenden Schulen bei den mehrjährigen Bildungsgängen neben dem Übergang von der 11. in die 12. Klasse des beruflichen Gymnasiums nur noch beim Übergang von der Unterstufe in die Oberstufe der höheren Berufsfachschule (HBF) und beim Übergang von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschulen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Schule.

    Ansprechpartner

    Grundschule Worms Diesterweg

    Adresse

    Hausanschrift

    Nievergoltstr. 63

    67549 Worms

    Kontakt

    Fax: 06241/591286

    Telefon Festnetz: 06241 76044

    E-Mail: diesterweg-gs@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Worms Heppenheim Wiesengrundschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchhofplatz 9-13

    67551 Worms

    Kontakt

    Fax: 06241 384406

    Telefon Festnetz: 06241 33050

    E-Mail: Wiesengrund-GS@worms.de

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    Technisch geändert am 18.11.2022

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    Deutsch

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    Dalbergschule Grundschule Worms-Herrnsheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhenstr. 19

    67550 Worms

    Kontakt

    Fax: 06241 203570

    Telefon Festnetz: 06241 51925

    E-Mail: dalbergschule@freenet.de

    Internet

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    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Worms Wiesoppenheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Losengewann 32

    67551 Worms

    Kontakt

    Fax: 06241/935527

    Telefon Festnetz: 06241 935492

    E-Mail: wiesoppenheim-gs@worms.de

    Internet

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    Deutsch

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    Grundschule Worms Karmeliter-Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Karmeliterstr. 3

    67547 Worms

    Kontakt

    Fax: 06241 209804

    Telefon Festnetz: 06241 26353

    E-Mail: karmeliter@gmx.de

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    Deutsch

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    Grundschule Kerschensteiner Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Neubachstr. 57

    67551 Worms

    Kontakt

    Fax: 06241 8534839

    Telefon Festnetz: 06241 8534830

    E-Mail: kerschensteiner-gs@schulen-worms.de

    Internet

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    Technisch geändert am 18.11.2022

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    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Abenheim Klausenbergschule Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Ketteler-Straße 15

    67550 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06242 3731

    Fax: 06242 914907

    E-Mail: klausenbergschule@gmx.de

    Internet

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    Grundschule Worms Neusatz

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Ring 5

    67547 Worms

    Kontakt

    Fax: 06241-417969

    Telefon Festnetz: 06241 23866

    E-Mail: neusatz-gs@web.de

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    Grundschule Worms Ernst-Ludwig-Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Gießenstraße 5

    67547 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06241 6340

    Fax: 06241 417 249

    E-Mail: sekretariat@els-worms.de

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    Grundschule Paternus-Schule Worms-Pfeddersheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstr. 50

    67551 Worms

    Kontakt

    Fax: 06247 905788

    Telefon Festnetz: 06247 7337

    E-Mail: verwaltung@paternusschule.de

    Internet

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    Deutsch

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    Grundschule Worms Pestalozzi-Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Bensheimer Str. 45

    67547 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06241 44844

    Fax: 06241 416129

    E-Mail: pestalozzischule@gmx.net

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    Deutsch

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    Staudinger-Grundschule Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 20

    67549 Worms

    Kontakt

    Fax: 06241 52068

    Telefon Festnetz: 06241 52067

    E-Mail: sekretariat@staudinger-grundschule.de

    Internet

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    Deutsch

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    Grundschule Worms Westend-Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Steuben-Str. 11

    67549 Worms

    Kontakt

    Fax: 06241 591558

    Telefon Festnetz: 06241 53363

    E-Mail: Westend-GS@worms.de

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    Deutsch

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    Grundschule Worms-Rheindürkheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 2

    67550 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06242 7272

    Fax: 06242 901383

    E-Mail: gs.rheinduerkheim@gmx.de

    Internet

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    Deutsch

    Sprache: de

    Freie Montessori Schule Worms Staatlich genehmigte Grundschule, Ersatzschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenstraße 2

    67551 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06247 3460360

    Fax: 06247 3460361

    E-Mail: info@monte-worms.de

    Internet

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    Technisch geändert am 18.11.2022

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    Deutsch

    Sprache: de

    Geschwister-Scholl-Schule Förderzentrum Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Elisabeth-Groß-Platz 1

    67547 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06241 88329

    Fax: 06241 411932

    E-Mail: foerderzentrum@schulen-worms.de

    Internet

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    Deutsch

    Sprache: de

    Rudi-Stephan-Gymnasium Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Steuben-Str. 31

    67549 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06241 8534499

    Telefon Festnetz: 06241 8534479

    Fax: 06241 8534481

    E-Mail: post@rsg.biz-worms.de

    Internet

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    Deutsch

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    Eleonoren-Gymnasium Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsplatz 3

    67549 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06241 51077

    Fax: 06241 51078

    E-Mail: info@elo-worms.de

    Internet

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    Deutsch

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    Gauß-Gymnasium Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Steuben-Str. 31

    67549 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06241 8534400

    Fax: 06241 8534409

    E-Mail: gauss@gauss-worms.de

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    Technisch geändert am 13.03.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Karl-Hofmann-Schule Berufsbildende Schule Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Steuben-Str. 31

    67549 Worms

    Kontakt

    Fax: 06241 853-4309

    Telefon Festnetz: 06241 853-4300

    E-Mail: khsw@biz-worms.de

    Internet

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    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Berufsbildende Schule Wirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Steuben-Str. 31

    67549 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06241 8534370

    Fax: 06241 8534383

    E-Mail: schule@bbsw.biz-worms.de

    Internet

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    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatl. anerkannte Berufsschule im DRK-Berufsbildungswerk Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Eckenbertstr. 60

    67549 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06241 953-151

    Fax: 06241 953-229

    E-Mail: g.friedrich@bbw-worms.drk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Klinikum Worms GmbH Zentrale Ausbildungsstätte für Pflegeberufe Rheinhessen/ Pfalz ZAfP

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönauerstr. 2-4

    67547 Worms

    Kontakt

    Fax: 06241 5999960

    Telefon Festnetz: 06241 5999960

    E-Mail: zafp@klinikum-worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Nelly-Sachs-Integrierte Gesamtschule Worms

    Adresse

    Hausanschrift

    Neubachstr. 57

    67551 Worms

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06241 8534800

    Fax: 06241 8534829

    E-Mail: sekretariat@nelly-sachs-igs.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 4.03 Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    67547 Worms

    Haus zur Münze

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6241 853-4099

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-4001

    E-Mail: schulverwaltung@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Beim freiwilligen Zurücktreten und bei der Versetzung in besonderen Fällen sind ggf. die wichtigen Gründe nachzuweisen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Ein freiwilliges Zurücktreten ist nur in den Klassenstufen 2 bis 4 einmal und in den Klassenstufen 6 bis 10 i. d. R. einmal möglich. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund, z. B. längere Krankheit während des Schuljahres, Schulwechsel infolge Änderung des Wohnsitzes, besondere Schwierigkeiten in der Entwicklung oder in den häuslichen Verhältnissen. Ein Zurücktreten aus einer Klassenstufe, die wiederholt wird, oder in eine Klassenstufe, die wiederholt wurde, ist nicht möglich.

    Ein freiwilliges Wiederholen am Ende eines Schuljahres ist an Integrierten Gesamtschulen und Integrativen Realschulen einmal, ausnahmsweise zweimal möglich. Voraussetzung ist eine pädagogische Beurteilung der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens. Die Wiederholung einer Klassenstufe, die bereits wiederholt wurde, ist nicht möglich. Eine Wiederholung der Klassenstufe 9 bei erreichter Qualifikation der Berufsreife oder der Klassenstufe 10 bei erreichtem qualifizierten Sekundarabschluss I ist nur möglich, wenn zu erwarten ist, dass nach der Wiederholung ein weitergehender Schulabschluss oder eine weitergehende Berechtigung erreicht werden kann.

    Eine Versetzung in besonderen Fällen setzt einen besonderen Grund wie z. B. längere Krankheit, Wechsel der Schule während des Schuljahres, außergewöhnliche Entwicklungsstörungen oder besonders ungünstige häusliche Verhältnisse voraus sowie dass unter Würdigung der Gesamtpersönlichkeit, der besonderen Lage, des Leistungsstandes und Arbeitswillens eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klassenstufe zu erwarten ist. 

    In der gymnasialen Oberstufe ist ein freiwilliges Zurücktreten um ein Jahr in G9 einmal am Ende der Halbjahre 11/2, 12/1, 12/2 oder vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung in der Jahrgangsstufe 13, in G8 einmal am Ende der Halbjahre 10/2, 11/1, 11/2 oder 12/1 aufgrund einer schriftlichen Mitteilung der Eltern oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 11 (G9) oder die Jahrgangsstufe 10 (G8) nicht bereits wiederholt wurde. Bei der Wiederholung können nur Ergebnisse des zweiten Durchgangs für die Zulassungsentscheidung herangezogen und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

    Entsprechende Regelungen gelten auch für die Abendgymnasien,Kollegs und beruflichen Gymnasien.

    Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung einmal wiederholen. Dies gilt auch dann, wenn die reguläre Höchstverweildauer in der Oberstufe bereits erreicht wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    In allen Fällen ist ein Widerspruchsverfahren zulässig. Bei einer Ablehnung des freiwilligen Zurücktretens in der Sekundarstufe I können Einwände gegen den Beschluss der Klassen-/Kurslehrerkonferenz auch der Schulleitung vorgetragen werden, die die Eltern berät und entscheidet, ob der Beschluss der Klassen-/Kurslehrerkonferenz beanstandet wird.

    Verfahrensablauf

    Das Zurücktreten ist in der gymnasialen Oberstufe der Schule schriftlich mitzuteilen; es wird im Zeugnis vermerkt.

    Fristen

    Das freiwillige Zurücktreten muss in der Grundschule bis spätestens einen Monat vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres beantragt werden, in Schulen der Sekundarstufe I bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien.

    In den Fällen an berufsbildenden Schulen, in denen ein Zurücktreten möglich ist, muss dieses spätestens zwei Wochen nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses, in Fällen, in denen kein Halbjahreszeugnis ausgestellt wird, zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres, beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung wird rechtzeitig vor Ende des Schuljahres getroffen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Versetzung, Schuljahrgang, Überspringen, Wiederholung, Schuljahr, Nichtversetzung, Zurücktreten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de