Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Löschung)

    Schließung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

    Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.

    Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

    Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

    Online-Dienst

    AntragsManager der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern

    ID: L100039_288546173

    Beschreibung

    Das Onlineformular für die Gewerbemeldung und ein Handwerksrollenformular (sofern notwendig) unterstützt sie mit einfacher Bedienung und vielen Informationen zu den einzelnen Fragen der Behörden. Die rechtsverbindliche Freigabe Ihrer Gewerbemeldung erfolgt im Rahmen einer Prüfung durch den Berater. Sie erhalten eine Bestätigung. Die Daten werden direkt an die Gewerbeämter weitergeleitet und sie können sofort mit ihrer Tätigkeit beginnen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.08.2024

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb: 
      • Betriebsnummer 
      • Betriebsname
    • Weitere Angaben:
      • Adresse der betroffenen Betriebsstätte
      • Grund der Schließung
      • Kontaktdaten
         

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine Betriebsstätte schließen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.
    • Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen
       

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 12.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2022

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Eintragung Handwerksrolle, Adresse, HWK, Handwerk, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerksrolle, Betriebsstätte, Handwerksrolleneintragung, Datenänderung, Änderungen, handwerksähnliches Gewerbe, Handwerkerverzeichnis, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Vertretungsberechtigte, Handwerkskammer, Gesellschafter, Handwerksregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020