Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.
Beschreibung
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neuwied - Abteilung für soziale Hilfen und Vormundschaften
Beschreibung
Die Abteilung für soziale Hilfen und Vormundschaften ist zuständig für :
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Für Anliegen rund um die Themen Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und Beurkundungen bitte vorab einenTermin online buchen. Darüber hinaus wird ebenfalls um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Fax: +49 2631 802-450
Telefon Festnetz: +49 2631 802-286
E-Mail: beistandschaft@stadt-neuwied.de
E-Mail: wjh@stadt-neuwied.de
E-Mail: vormundschaft@stadt-neuwied.de
Kontaktperson
Frau Sybille Albrecht
Telefon Festnetz: +49 2631 802-283
E-Mail: beistandschaft@stadt-neuwied.de
Herr Andreas Glabach
Telefon Festnetz: +49 2631 802-235
E-Mail: beistandschaft@stadt-neuwied.de
Herr Jens Moritz
Telefon Festnetz: +49 2631 802-362
E-Mail: beistandschaft@stadt-neuwied.de
Frau Mechthild von Schönebeck-Fischer
Telefon Festnetz: +49 2631 802-394
E-Mail: beistandschaft@stadt-neuwied.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Voraussetzungen
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.03.2023
Stichwörter
Beistandschaft loswerden, Beistand, Unterhalt, Jugendamt, Alleinerziehend, getrenntlebend, Ehescheidung, Beistandschaft kündigen, Vaterschaft, Scheidung, Trennung