Abfallentsorgernummer beantragen
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Bei Erzeugernummern handelt es sich um die betriebsbezogene Kennnummern,. Erzeugernummern sind in der Regel standortbezogen vergeben. Sie erhalten die Nummer durch die zuständige Behörde.
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zuständige Stelle
SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Bitte wenden Sie sich an die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM)
Ansprechpartner
SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Aktuelles
Die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH - SAM - wurde 1994 gegründet. Sie ist zentraler Ansprechpartner aller Erzeuger und Entsorger von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz.
Beschreibung
Die SAM nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- Knotenstelle für Rheinland-Pfalz im abfallrechtlichen Nachweisverfahren,
- Zentrale Stelle für die Lenkung und Kontrolle der Sonderabfallströme vom Erzeuger zum Entsorger,
- Erteilung von Behördenbestätigungen und landesrechtlichen Zuweisungen für Entsorgungsnachweise,
- Kontrolle von Begleitscheinen im Nachweisverfahren,
- Entgegennahme und Bestätigung von Anzeigen der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln,
- Erteilung von Erlaubnissen für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln bei gefährlichen Abfällen,
- Durchführung des Notifizierungsverfahrens bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen,
- Beratung über Möglichkeiten zur Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Sonderabfällen,
- Überprüfung der Registerpflicht – auch für nicht gefährliche Abfälle.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
- Formularbezeichnung: Antrag Betriebsnummer
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie formlos oder unter Verwendung eines Formblattes, das Sie auf der Webseite der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) finden, stellen.
Bearbeitungsdauer
1 - 2 Werktage
Kosten
Gebührenverzeichnis gemäß der Landesverordnung über die Kosten der Zentralen Stelle für Sonderabfälle, Lfd. Nr. 3.9.
50 – 200 €
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 25.11.2024
Stichwörter
Abfallrechtliche Betriebsnummer, Entsorger, Behördliche Betriebsnummer, Abfallentsorgernummer, Abfallentsorger, Kennnummer, Übernahmeschein, Entsorgernummer, Gefährliche Abfälle, Abfall, Entsorgung, Abfallentsorgung, Abfälle, Nachweisverordnung, Entsorgungsnachweis, Begleitschein, Sammelentsorgungsnachweis, Abfallnachweisverfahren