Unterhaltsvorschuss jährliche Prüfung
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Beschreibung
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Hinweise für Neuwied: Spezielle Hinweise für Kreis Neuwied
Unterhaltsvorschuss kann bei der Kreisverwaltung Neuwied online beantragt werden:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Unterhaltsvorschussstelle
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Neuwied - Jugend und Familie
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Gebäude: Hauptgebäude
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kreisverwaltung Neuwied - Abteilungsleitung Jugend und Familie
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 51 - 2. Beistandssch./Vormundsch., Unterhaltsvorschuss und Kreisjugendpflege
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jennifer Banek
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Fax: 02631 80393-706
Telefon Festnetz: 02631 803-706
E-Mail: jennifer.banek@kreis-neuwied.de
Frau Nathalie Dinkelbach
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Straße 9
56564 Neuwied
Fax: 02631 80393-619
Telefon Festnetz: 02631 803-619
Frau Martina Kalbitzer
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Fax: 02631 80393-617
Telefon Festnetz: 02631 803-617
Frau Elke Kröll
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Telefon Festnetz: 02631 803-268
Fax: 02631 80393-268
E-Mail: elke.kroell@kreis-neuwied.de
Frau Nadja Denise Meffert
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Telefon Festnetz: 02631 803-328
Fax: 02631 80393-328
E-Mail: nadja.meffert@kreis-neuwied.de
Frau Jana Pohl
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Fax: 02631 80393-169
Telefon Festnetz: 02631 803-169
E-Mail: jana.pohl@kreis-neuwied.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Je nach Fall unterschiedlich.
Formulare
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Voraussetzungen
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.
Rechtsgrundlage(n)
Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Rechtsbehelf
Wegen des ggf. langen Bewillligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.
Verfahrensablauf
Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Onlinedienst oder per Papierformular erfolgen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.
Fristen
In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.
Kosten
Das Verfahren ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.03.2023
Stichwörter
Anspruchsprüfung