Unterhaltsvorschuss jährliche Prüfung
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Beschreibung
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
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zuständige Stelle
Unterhaltsvorschussstelle
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Jugend und Familie - Wirtschaftliche Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2500
Kontaktperson
Frau Selda Gayir
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2568
E-Mail: selda.gayir@kreis-ak.de
Frau Lea Langenbach
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2588
E-Mail: lea.langenbach@kreis-ak.de
Frau Linda Reinert
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2572
E-Mail: linda.reinert@kreis-ak.de
Herr Sascha Böhmer
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2504
E-Mail: sascha.boehmer@kreis-ak.de
Frau Anna Richter
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2538
E-Mail: anna.richter@kreis-ak.de
Frau Diana Groß
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2581
E-Mail: diana.gross@kreis-ak.de
Frau Christine Schneider
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2502
E-Mail: christine.schneider@kreis-ak.de
Frau Sabine Weißenfels
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2562
E-Mail: sabine.weissenfels@kreis-ak.de
Frau Melina Brücker
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2587
E-Mail: melina.bruecker@kreis-ak.de
Frau Tamara Krapp
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2583
E-Mail: tamara.krapp@kreis-ak.de
Frau Sina Lenz
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2502
E-Mail: sina.lenz@kreis-ak.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Je nach Fall unterschiedlich.
Formulare
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Voraussetzungen
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.
Rechtsgrundlage(n)
Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Rechtsbehelf
Wegen des ggf. langen Bewillligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.
Verfahrensablauf
Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Onlinedienst oder per Papierformular erfolgen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.
Fristen
In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.
Kosten
Das Verfahren ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.03.2023
Stichwörter
Anspruchsprüfung