Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Online-Dienst
Unterhaltsvorschuss online (UVO)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Beistandschaften, Vormundschaften (51)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags und mittwochs ganztägig geschlossen  Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr geöffnet Persönliche Vorsprachen sind auch während der Öffnungszeiten nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich!
Kontakt
E-Mail: zentrale-dienste@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-0
Kontaktperson
Herr Said Mhamka
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 0621 5909-1410
Fax: 0621 5909-1600
E-Mail: said.mhamka@rheinpfalzkreis.de
Frau Martina Schenk
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 0621 5909-1420
Fax: 0621 5909-1600
Frau Andrea Schreiber
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
Fax: 0621 5909-1600
Telefon Festnetz: 0621 5909-1440
Frau Corinne Mausse
Frau Ruth Denneberg
Weitere Informationen
Bei Fragen zum Thema Beistandschaften und Beurkundungen wenden Sie sich bitte an beistandschaften@rheinpfalzkreis.de
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss zum Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Informationen zu Änderungen ab dem 01.Januar 2024 zum Unterhaltsvorschuss auf Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.01.2023
Stichwörter
Jugendamt, Unterhaltsvorschuss, Änderung mitteilen, Alleinerziehend, Unterhalt