Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
Online-Dienst
Unterhaltsvorschuss - Nachreichen von Informationen
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Alzey-Worms - Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz hinter Jugendamt
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkdeck
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz Innenhof
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 06731 408-84444
Kontaktperson
Frau Carina Müller
Telefon Festnetz: 06731 408-6231
E-Mail: mueller.carina@alzey-worms.de
Frau Claudia Daub
Telefon Festnetz: 06731 408-6221
E-Mail: daub.claudia@alzey-worms.de
Frau Margot Heßdörfer
Telefon Festnetz: 06731 408-6222
Frau Tatjana Scherer
Telefon Festnetz: 06731 408-6232
E-Mail: scherer.tatjana@alzey-worms.de
Herr Carsten Petry
Telefon Festnetz: 06731 408-6230
E-Mail: petry.carsten@alzey-worms.de
Herr Sebastian Schröder
Telefon Festnetz: 06731 408-6262
Frau Nadine Mahmutovic
Telefon Festnetz: 06731 408-6211
E-Mail: mahmutovic.nadine@alzey-worms.de
Herr Olaf Hinkel
Telefon Festnetz: 06731 408-6212
E-Mail: hinkel.olaf@alzey-worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
- Lohnabrechnungen
- Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
- Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
- Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Alleinerziehend, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss, Jugendamt