Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Jugend und Familie (Amt 12)
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alina Wonner
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-1870
E-Mail: wonner.alina@bitburg-pruem.de
Internet
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kindschaftsrecht, Elterngeld (Fachbereich 12-02)
Beschreibung
- Beistandschaften
- Unterhaltsvorschuss
- Vormundschaften
- Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dagmar Thome
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-1931
E-Mail: thome.dagmar@bitburg-pruem.de
Frau Kerstin Fischer
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-1902
E-Mail: fischer.kerstin@bitburg-pruem.de
Frau Kati Hölzel
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1920
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: hoelzel.kati@bitburg-pruem.de
Frau Christina Idzi
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-1921
E-Mail: idzi.christina@bitburg-pruem.de
Herr Simon Lippert
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-1900
E-Mail: lippert.simon@bitburg-pruem.de
Frau Sonja Maier
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1930
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: maier.sonja@bitburg-pruem.de
Frau Alina Wonner
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1870
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: wonner.alina@bitburg-pruem.de
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss zum Download auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Informationen zu Änderungen ab dem 01.Januar 2024 zum Unterhaltsvorschuss auf Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Unterhalt, Änderung mitteilen, Alleinerziehend, Unterhaltsvorschuss, Jugendamt