Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
Online-Dienst
Unterhaltsvorschuss Online
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Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Jugend und Familie - Wirtschaftliche Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2500
Kontaktperson
Frau Selda Gayir
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2568
E-Mail: selda.gayir@kreis-ak.de
Frau Lea Langenbach
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2588
E-Mail: lea.langenbach@kreis-ak.de
Frau Linda Reinert
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2572
E-Mail: linda.reinert@kreis-ak.de
Herr Sascha Böhmer
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2504
E-Mail: sascha.boehmer@kreis-ak.de
Frau Anna Richter
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2538
E-Mail: anna.richter@kreis-ak.de
Frau Diana Groß
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2581
E-Mail: diana.gross@kreis-ak.de
Frau Christine Schneider
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2502
E-Mail: christine.schneider@kreis-ak.de
Frau Sabine Weißenfels
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2562
E-Mail: sabine.weissenfels@kreis-ak.de
Frau Melina Brücker
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2587
E-Mail: melina.bruecker@kreis-ak.de
Frau Tamara Krapp
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2583
E-Mail: tamara.krapp@kreis-ak.de
Frau Sina Lenz
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2502
E-Mail: sina.lenz@kreis-ak.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
- Lohnabrechnungen
- Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
- Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
- Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Alleinerziehend, Unterhalt, Änderung mitteilen, Unterhaltsvorschuss, Jugendamt