Zulassungspflichtiges Handwerk erweitern
Sie sind mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen und möchten ein weiteres Handwerk ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres Handwerk beantragen.
Beschreibung
Für Personen, die bereits ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben und Ihre gewerbliche Betätigung auf ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Tätigkeiten eines solchen Handwerks ausweiten wollen, besteht die Möglichkeit, eine Ausübungsberechtigung zu beantragen. Insoweit ist der Nachweis der dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich, wobei auch die bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten berücksichtigt werden. Unerheblich ist, auf welcher Grundlage die bestehende Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt ist (z.B. Meisterbrief, Altgesellenregelung, Ausnahmebewilligung). Antragsberechtigt ist der jeweilige Betriebsinhaber bzw. die jeweilige Betriebsinhaberin.
Eine Ausübungsberechtigung können Sie beantragen, wenn Sie
- bereits mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind.
- Sie sich in einem weiteren zulassungspflichtigen Handwerk betätigen wollen.
- Sie Ihre fachpraktischen und fachtheoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten in dem beantragten Handwerk nachweisen können.
Als Referenz für die nachzuweisenden, fachtheoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten gilt die Meisterprüfung.
Wenn Sie keine Nachweise haben oder diese nicht ausreichen, können Sie ebenfalls eine Ausübungsberechtigung beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Kenntnisse dann durch eine Sachkundenprüfung nachweisen.
Online-Dienst
AntragsManager der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Pfalz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 26 20
67614 Kaiserslautern
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung
- Identifikationsnachweis
- Nachweis über fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse in dem zulassungspflichtigen Handwerk, für das Sie in die Handwerksrolle eingetragen werden wollen. Dazu gehören:
- Arbeitszeugnisse,
- Fortbildungszertifikate,
- Zeugnisse über bestandene Teile der Meisterprüfung
- Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme an Vorbereitungskursen.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Es wird bereits auf der Grundlage einer bestehenden Eintragung in die Handwerksrolle ein zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt.
- Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung der bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten; als Nachweismittel kommen etwa Begutachtungen von Sachverständigen, Arbeitszeugnisse oder Fortbildungen in Betracht.
- Maßstab des Befähigungsnachweises ist die meisterliche Befähigung für das zulassungspflichtige Handwerk, für das die Ausübungsberechtigung angestrebt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht der Rechtsweg offen. Je nach Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, ist zunächst ein Vorverfahren durchzuführen. Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen sind den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer oder auf das Service-Portal Ihres Bundeslandes und wählen den richtigen Online-Service aus.
- Der Online-Service führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
- Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
Schriftlicher Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer.
- Laden Sie die Antragsformulare zur Erteilung einer Ausübungsberechtigung herunter.
- Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen Ihrer Kenntnisse an Ihre zuständige Handwerkskammer.
- Ihr Antrag und die Nachweise werden von der Handwerkskammer geprüft. Sind die Nachweise nicht ausreichend, müssen Sie gegebenenfalls eine Sachkundenprüfung ablegen.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung sowie einen Bescheid über die erfolgte Eintragung.
Fristen
Sie können das weitere zulassungspflichtige Handwerk erst ausüben, wenn es in der Handwerksrolle eingetragen ist. Eine Ausübungsberechtigung muss daher entsprechend frühzeitig gestellt werden.
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.09.2023
Stichwörter
Eintragung in die Handwerksrolle, Handwerksverzeichnis, Handwerksrolleneintragung, Eintragung Handwerksrolle, Selbstständiger Handwerker, Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, Handwerk Selbstständigkeit, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerk ohne Meistertitel, Handwerksregister, Handwerksrolleeintragung, Selbstständige Handwerkerin, Handwerksordnung, Handwerksrolle, Handwerkskammer