Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen
Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.
Beschreibung
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind insbesondere
- Trauben,
- Traubenmost,
- Maische,
- Wein,
- Perlwein,
- Schaumwein,
- Likörwein und
- Brennwein.
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei.
Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Das Formular für das Begleitdokument erhalten Sie in der Zentrale oder den Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz sowie den Kreisstellen in Rheinland-Pfalz.
Online-Dienst
Onlinedienst Weinbau
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Instituten für Lebensmittelchemie Rheinland-Pfalz.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder an die Institute für Lebensmittelchemie Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz - Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6131 5578-25031
E-Mail: Weinkontrolle.Mainz@lua.rlp.de
Formulare
Begleitpapier für Erzeugnisse, die der Weinmarktordnung unterliegen
Formular zur Erfassung von Weintransport
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
- Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
- Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
- vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
- zwischen 2 Anlagen desselben Unternehmens,
- zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.
- Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
- Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
- Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
- vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
- zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
- zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 147 Verordnung (EU) Nummer 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Artikel 8 bis 19 Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nummer 1308/2013
- § 30 Weingesetz (WeinG)
- §§ 18 bis 24 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV)
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts (WeinRZustV RP)
- Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinRDV RP)
Verfahrensablauf
In Rheinland-Pfalz reichen Sie das Begleitdokument für den Weintransport online, per Post oder Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort. Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Weintransport, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht.
Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.
Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:
- Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
- Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
- Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
- Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
- Alle Beteiligten (beispielsweise Fahrer, Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.
Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:
- Sie füllen das 5fach Formular leserlich und vollständig aus.
- Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen vier Durchschläge behalten Sie.
- Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem WeintransportEmpfänger (zum Beispiel der Kellerei).
- Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Pot oder per Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
- Die zwei übrigen Durchschläge sind für Ihre Unterlagen.
Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.
Fristen
Es gibt keine Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.
Bearbeitungsdauer
0 bis 5 Stunden (Es handelt sich um eine reine Meldung; eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt. Beim Online-Dienst erfolgt die Meldung unmittelbar.)
Kosten
Gebühr ab 0.00 EUR bis 4.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.09.2023
Stichwörter
Beförderung von Weinerzeugnissen, Spedition, Weinbau, Weinbegleitdokument, Weintransporte, Weinüberwachung, Weinkontrolle, Weinanbau