Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen
Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.
Beschreibung
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind insbesondere
- Trauben,
- Traubenmost,
- Maische,
- Wein,
- Perlwein,
- Schaumwein,
- Likörwein und
- Brennwein.
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei.
Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Online-Dienst
Onlinedienst Weinbau
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Instituten für Lebensmittelchemie Rheinland-Pfalz.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder an die Institute für Lebensmittelchemie Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz - Institut für Lebensmittelchemie Trier
Beschreibung
null
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 651 1446226
E-Mail: Weinkontrolle.Trier@lua.rlp.de
Formulare
Begleitpapier für Erzeugnisse, die der Weinmarktordnung unterliegen
Formular zur Erfassung von Weintransport
Voraussetzungen
- Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
- Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
- Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
- vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
- zwischen 2 Anlagen desselben Unternehmens,
- zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 13.09.2023
Stichwörter
Weinbau, Weinüberwachung, Weinkontrolle, Weinanbau, Beförderung von Weinerzeugnissen, Weintransporte, Spedition, Weinbegleitdokument