Bergbau Bewilligung Aufhebung

    Aufhebung der Bergbaubewilligung beantragen

    Sie besitzen eine Bewilligung zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und möchten diese ganz oder teilweise aufheben lassen? Dann müssen Sie dafür einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen.

    Beschreibung

    Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen.

    Sie können diese Bewilligung vollständig oder teilweise aufheben lassen, sowohl gegenständlich (einzelne Bodenschätze) als auch räumlich. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Sie müssen keine Gründe für eine Aufhebung angeben.

    Online-Dienst

    BergPass – die Antragsplattform der Bergbehörden

    ID: L100039_248781487

    Beschreibung

    BergPass ermöglicht Ihnen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz online abzuwickeln.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Sonstiges (3061100)

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 22.11.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Kurmainz-Kaserne

    Bus: 67


    Kurmainz-Kaserne

    Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    Fax: 06131 9254-123

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Bastiné, Anke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Kaiserslautern - Kreis Kaiserslautern

    Adresse

    Hausanschrift

    Marie-Curie-Straße 10

    67667 Kaiserslautern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Pfaffstraße 40-42

    67655 Kaiserslautern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Bruchwiesenstraße 31

    66849 Landstuhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Lauterstraße 8

    67657 Kaiserslautern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Kaiserstraße 33

    66849 Landstuhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Kaiserstraße 27

    66849 Landstuhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@kaiserslautern-kreis.de

    Telefon Festnetz: 0631 7105-0

    Fax: 0631 7105-474

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.04.2023 (von: Webservice, Kreis Kaiserslautern)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Kreis Kaiserslautern)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Aufhebungsantrag

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine zum Zeitpunkt des Antrags gültige bergrechtliche Bewilligung, um einen bestimmten Bodenschatz im Bewilligungsfeld aufzusuchen und zu fördern sowie das Eigentum daran zu erwerben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Aufhebung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Aufhebung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Aufhebung der Bewilligung schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
    • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen per Post oder zur Niederschrift bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Aufhebung Ihrer Bewilligung mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
    • Die Bergbehörde gibt die Aufhebung im amtlichen Veröffentlichungsblatt bekannt. Ihre Bewilligung erlischt in dem Umfang, in dem sie aufgehoben wird mit Datum der Veröffentlichung. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Rücknahme der Aufhebung nicht mehr möglich.

    Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 26.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Markscheide, Rohstoffe, Fördern, Lagerstätte, Aufhebung, Schürfen, Schürfrechte, Markscheider, Claim, Förderung, Ausbeuten, Bergbaugenehmigung, Bergwerkseigentum, Fundpunkt, Genehmigung, Gewinnungsbetrieb, Gewinnung, bergrechtliche Bewilligung, Konzession, bergfreie Bodenschätze, bergfrei, Abbau, Ausgebeutet, Bodenschatz, Gewinnungsberechtigung, Abgrabung, Berechtsame, Bergbau, Lizenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)