Handwerksrolle eintragen als Vertriebene oder Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
Wenn Sie als Zugewanderter deutscher Abstammung selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann bestehen besondere Regelungen für die Eintragung Ihres Gewerbebetriebs in die Handwerksrolle.
Beschreibung
Die Handwerksrolle ist ein Register, in das sich alle
- natürlichen und
- juristischen Personen sowie
- rechtsfähigen Personengesellschaften
eintragen müssen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe (nicht Reisegewerbe oder Marktverkehr) betreiben.
Eine vollständige Liste der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO). Des Weiteren wird die Betriebsleitung in die Handwerksrolle eingetragen, der die fachlich-technische Leitung des Handwerksbetriebs obliegt und die über die erforderliche Berufsqualifikation zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügt.
Als Betriebsleiter oder Betriebsleiterin kommen sowohl die Inhaber oder Inhaberinnen von Handwerksbetrieben als auch angestellte Personen in Betracht. In letzterem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.
Bei Zugewanderten deutscher Abstammung (Vertriebene oder Spätaussiedler:innen) kann der für die Ausübung der Betriebsleiterfunktion erforderliche Befähigungsnachweis auf Grundlage eines Vergleichs der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der inländischen Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk erbracht werden.
Online-Dienst
AntragsManager der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern
Beschreibung
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Zuständigkeit
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer in Rheinland-Pfalz, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Bei Einzelunternehmen:
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Vorlage des Bescheids über die Feststellung des Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus
- Nachweis über eine im Ausland bestandene - der Meisterprüfung gleichwertige - Prüfung
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
- Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
- Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen
- Kopie des Gesellschaftsvertrages (sofern nicht formlos geschlossen)
- Vorlage des Bescheids über die Feststellung des Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus
- Nachweis über eine im Ausland bestandene - der Meisterprüfung gleichwertige - Prüfung
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
- Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften, also der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechenden ausländischen Gesellschaftsformen):
- Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages sofern keine Registereintragung erfolgt ist:
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- bei ausländischen Rechtsformen:
- Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Vorlage des Bescheids über die Feststellung des Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus
- Nachweis über eine im Ausland bestandene - der Meisterprüfung gleichwertige - Prüfung
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
- Bei juristischen Personen (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG)):
- Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der vertretungsberechtigten Personen
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- o bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters
- bei ausländischen Rechtsformen:
- Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
- o bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Angaben zur Betriebsleitung: siehe 5.
- Bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Betriebsleitererklärung
- Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit (Kopie des Arbeitsvertrages)
- Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung
- Vorlage des Bescheids über die Feststellung des Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus
- Nachweis über eine im Ausland bestandene - der Meisterprüfung gleichwertige - Prüfung
Formulare
Beratung durch Ihre Handwerkskammer - Kontaktdaten der Handwerkskammern
https://www.handwerkskammer.de
Liste aller zulassungspflichtigen Handwerksberufe
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html
Voraussetzungen
Sie müssen einen Vertriebenen- oder Spätaussiedlerstatus entsprechend §§ 1 ff. des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) besitzen.
Die im Herkunftsstaat erworbene Berufsqualifikation muss gleichwertig mit der inländischen Meisterprüfung für das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Anzeige der Handwerkstätigkeit: vor Beginn.
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.09.2023
Stichwörter
Handwerksregister, Aussiedler, Handwerksrolleneintragung, Eintragung Handwerker, Zugewanderte, Umsiedler, Selbstständiger Handwerker, Genehmigungspflichtiges Handwerk, Handwerkskammer, Spätaussiedler, Verwandtes Handwerk, Vertriebene, Verzeichnis Gewerbe, Betriebsleiter, Eintragung Handwerksrolle, Handwerkerverzeichnis, Zulassung, Handwerkerregister