Handwerksrolle Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland

    Handwerksrolle eintragen als Vertriebene oder Spätaussiedler/Spätaussiedlerin

    Wenn Sie als Zugewanderter deutscher Abstammung selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, dann bestehen besondere Regelungen für die Eintragung Ihres Gewerbebetriebs in die Handwerksrolle.

    Beschreibung

    Die Handwerksrolle ist ein Register, in das sich alle  

    • natürlichen und   
    • juristischen Personen sowie  
    • rechtsfähigen Personengesellschaften

    eintragen müssen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe (nicht Reisegewerbe oder Marktverkehr) betreiben. 

    Eine vollständige Liste der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO). Des Weiteren wird die Betriebsleitung in die Handwerksrolle eingetragen, der die fachlich-technische Leitung des Handwerksbetriebs obliegt und die über die erforderliche Berufsqualifikation zur Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügt.

    Als Betriebsleiter oder Betriebsleiterin kommen sowohl die Inhaber oder Inhaberinnen von Handwerksbetrieben als auch angestellte Personen in Betracht. In letzterem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.

    Bei Zugewanderten deutscher Abstammung (Vertriebene oder Spätaussiedler:innen) kann der für die Ausübung der  Betriebsleiterfunktion erforderliche Befähigungsnachweis auf  Grundlage eines Vergleichs der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der inländischen Meisterprüfung für das auszuübende Handwerk erbracht werden.
     

    Online-Dienst

    AntragsManager der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern

    ID: L100039_288546173

    Beschreibung

    Das Onlineformular für die Gewerbemeldung und ein Handwerksrollenformular (sofern notwendig) unterstützt sie mit einfacher Bedienung und vielen Informationen zu den einzelnen Fragen der Behörden. Die rechtsverbindliche Freigabe Ihrer Gewerbemeldung erfolgt im Rahmen einer Prüfung durch den Berater. Sie erhalten eine Bestätigung. Die Daten werden direkt an die Gewerbeämter weitergeleitet und sie können sofort mit ihrer Tätigkeit beginnen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer in Rheinland-Pfalz, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ring 33

    56068 Koblenz

    Kontakt

    Fax: +49 261 398-398

    Telefon Festnetz: +49 261 398-0

    E-Mail: hwk@hwk-koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    1. Bei Einzelunternehmen: 
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers  
    • Vorlage des Bescheids über die Feststellung des Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus  
    • Nachweis über eine im Ausland bestandene - der Meisterprüfung gleichwertige - Prüfung  
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)  
    1. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):  
    • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen  
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages (sofern nicht formlos geschlossen)  
    • Vorlage des Bescheids über die Feststellung des Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus  
    • Nachweis über eine im Ausland bestandene - der Meisterprüfung gleichwertige - Prüfung 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)  
    1. Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften, also der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und entsprechenden ausländischen Gesellschaftsformen): 
    • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen  
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: 
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland:  
        • bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages sofern keine Registereintragung erfolgt ist:  
        • Kopie des Gesellschaftsvertrages  
      • bei ausländischen Rechtsformen:   
        • Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers bei in Registern eingetragenen Gesellschaften, ansonsten  
        • Kopie des Gesellschaftsvertrages  
    • Vorlage des Bescheids über die Feststellung des Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus
    • Nachweis über eine im Ausland bestandene - der Meisterprüfung gleichwertige - Prüfung 
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)  
    1. Bei juristischen Personen (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), eingetragene Genossenschaft (eG)):  
    • Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der vertretungsberechtigten Personen 
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: 
      • o bei Unternehmenssitz in Deutschland:
        • Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters 
      • bei ausländischen Rechtsformen:
        • Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers  
      • Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden) 
    • Angaben zur Betriebsleitung: siehe 5. 
    1. Bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: 
    • Betriebsleitererklärung 
    • Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit (Kopie des Arbeitsvertrages)  
    • Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung  
    • Vorlage des Bescheids über die Feststellung des Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerstatus  
    • Nachweis über eine im Ausland bestandene - der Meisterprüfung gleichwertige - Prüfung

    Formulare

    Beratung durch Ihre Handwerkskammer - Kontaktdaten der Handwerkskammern
    https://www.handwerkskammer.de

    Liste aller zulassungspflichtigen Handwerksberufe
    https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Vertriebenen- oder Spätaussiedlerstatus entsprechend §§ 1 ff. des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) besitzen.

    Die im Herkunftsstaat erworbene Berufsqualifikation muss gleichwertig mit der inländischen Meisterprüfung für das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anzeige der Handwerkstätigkeit: vor Beginn.

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Handwerksregister, Aussiedler, Handwerksrolleneintragung, Eintragung Handwerker, Zugewanderte, Umsiedler, Selbstständiger Handwerker, Genehmigungspflichtiges Handwerk, Handwerkskammer, Spätaussiedler, Verwandtes Handwerk, Vertriebene, Verzeichnis Gewerbe, Betriebsleiter, Eintragung Handwerksrolle, Handwerkerverzeichnis, Zulassung, Handwerkerregister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de