• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung

Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen

Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Beschreibung

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Personen in Gesundheitsfachberufen
  • Apothekerinnen und Apotheker

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

  • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
  • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger 
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Hebammen
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter

Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.
 

Online-Dienst

Elektronischen Heilberufsausweises beantragen

ID: L100039_254524631

Beschreibung

Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf bei der Bezirksregierung Münster einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen.

Online erledigen

Zahlungsweise

  • Mastercard
  • Visa Karte
  • giropay
  • SEPA-Überweisung

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

Version

Technisch erstellt am 12.01.2023

Technisch geändert am 12.01.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Bezirksregierung Münster

Ansprechpartner

Bezirksregierung Münster - elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Adresse

Hausanschrift

Domplatz 1-3

48143 Reg.-Bez. Münster

Öffnungszeiten

Servicezeit: 09:00 – 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 251 411-1679

E-Mail: info@egbr.de

Version

Technisch erstellt am 03.01.2023

Technisch geändert am 03.01.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
  • gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
  • Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
  • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.

Fristen

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

Bearbeitungsdauer

2 bis 8 Wochen

Kosten

Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung des eHBA.: Verwaltungsgebühr 40.0 EUR

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 18.01.2024

Version

Technisch erstellt am 15.09.2022

Technisch geändert am 01.11.2024

Stichwörter

Krankenpfleger, Physiotherapeut, Krankenpflegerin, Altenpfleger, Vertrauensdiensteanbieter, eGBR, Altenpflegerin, Telematikinfrastruktur, VDA, nicht-approbierter Gesundheitsfachberuf, Physiotherapeutin, Gesundheitspfleger, Leistungserbringer, Heilberufsausweis, eHBA, Notfallsanitäterin, elektronisches Gesundheitsberuferegister, Hebamme, elektronischer Heilberufsausweis, Heilberufeausweis, Notfallsanitäter, TI, Gesundheitspflegerin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020