Hochwasserschäden erfassen
Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.
Beschreibung
Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.
Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.
Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:
- Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
- Außenanlagen
- Grünflächen
- Parkanlagen
- Infrastruktur etc.
Online-Dienst
Mängelmelder
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Trier-Land - Tiefbau - 5.1
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und mittwochs auch von 14.00 - 15.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Isabelle Pfeifer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0651 9798-382
Fax: 0651 9798-5555
E-Mail: isabelle.pfeifer@trier-land.de
Internet
Voraussetzungen
Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.
Fristen
Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Katastrophe, Dammbruch, Starkregen, Gewitter, Naturkatastrophe, Hochwasserschaden, Elementarschäden, Schadensbeseitigung, Wasserstrom, Überflutung, Hochwasseropfer, Überschwemmung, Hochwasser, Hochwasserhilfe, Deichbruch