Hochwasserschäden Beseitigung

    Hochwasserschäden beseitigen

    Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.

    Beschreibung

    Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.

    Online-Dienst

    Mängelmelder

    ID: L100039_304357206

    Beschreibung

    Öffentliche Einrichtungen werden turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass sie mutwillig zerstört, sowie durch einen technischen Defekt oder Abnutzung beschädigt werden. Bürgerinnen und Bürger können derartige Mängel melden. Dies umfasst unter anderem die Meldung und Schadenbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen, die Beseitigung von Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen, die Behebung von Störungen der Straßenbeleuchtung, von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, von öffentlichen Uhren und die Entfernung von Graffiti. Die Mängelmeldung kann sich ebenfalls auf die Beseitigung von Straßenschäden aller Art außerorts und innerorts beziehen, aber auch Aspekte wie die "wilde“ Ablagerung von Müll oder Stromausfälle umfassen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2024 (von: Webservice, VG_Trier-Land)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice, VG_Trier-Land)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Trier-Land - Tiefbau - 5.1

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bischofstraße 7

    54311 Trierweiler

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und mittwochs auch von 14.00 - 15.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@trier-land.de

    Telefon Festnetz: 0651 9798-0

    Fax: 0651 9798-5555

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2022 (von: Webservice, VG_Trier-Land)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice, VG_Trier-Land)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Fristen

    Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 09.08.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schadensbeseitigung, Hochwasseropfer, Beräumung, Hochwasser, Deichbruch, Dammbruch, Naturkatastrophe, Elementarschäden, Überschwemmung, Gewitter, Hochwasserhilfe, Wasserstrom, Hochwasserschaden, Starkregen, Überflutung, Katastrophe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)