Hochwasserschäden beseitigen
Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.
Beschreibung
Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Online-Dienst
Mängelmelder
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Trier-Land - Tiefbau - 5.1
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und mittwochs auch von 14.00 - 15.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Isabelle Pfeifer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0651 9798-382
Fax: 0651 9798-5555
E-Mail: isabelle.pfeifer@trier-land.de
Internet
Fristen
Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Schadensbeseitigung, Hochwasseropfer, Beräumung, Hochwasser, Deichbruch, Dammbruch, Naturkatastrophe, Elementarschäden, Überschwemmung, Gewitter, Hochwasserhilfe, Wasserstrom, Hochwasserschaden, Starkregen, Überflutung, Katastrophe